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Hasselfeldt: Nachbesserungen ändern nichts an falscher Grundentscheidung

Berlin (ots)

Zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf des
Ergänzungsgesetzes zum Steuersenkungsgesetz äußert die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB:
Auch der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf
für ein Ergänzungsgesetz zum Steuersenkungsgesetz ändert nichts an
der Tatsache, dass die Steuerreform in ihrer Endstufe im Jahr 2005
viel zu spät kommt und die Schieflastigkeit zum Nachteil des
Mittelstandes nicht beseitigt wird.
Die Wirtschaft und damit der Arbeitsmarkt brauchen eine schnellere
Entlastung, um spürbare Impulse für Investitionen auslösen zu können.
Die von der Bundessregierung versprochene große Steuerreform ist
weder im Jahr 1999 noch im Jahr 2000 gekommen. Die Entlastungen
werden bis zur Endstufe scheibchenweise gewährt. Bis zu dieser
Endstufe im Jahr 2005 sind dann 6 wertvolle Jahre vertan.
Es ist zwar zu begrüßen, dass die Bundesregierung - nicht zuletzt
aufgrund der Unnachgiebigkeit der Union - einen weiteren Prozentpunkt
beim Spitzensteuersatz heruntergegangen ist und auch den halben
Steuersatz für Betriebsveräußerungen wieder einführen will. Aufgrund
der jüngsten Forderungen des kleineren Koalitionspartners,
Abfindungen in diese Regelung mit einzubeziehen und der vehementen
Abwehrversuche des Bundesfinanzministers drängt sich jedoch der
Verdacht auf, dass hier Schnellschüsse gemacht werden, die nicht
einmal innerhalb der Koalition abgesprochen waren.

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