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Fischer/Storjohann: Vereinfachter Weg zum Motorradführerschein für Kraftfahrer

Berlin (ots)

Zum Antrag von CDU/CSU und FDP an die Bundesregierung, das Verfahren für den Motorradführerschein zu vereinfachen, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Gero Storjohann MdB:

Viele Kraftfahrer, die bereits über Jahre hinweg ein Fahrzeug führen, müssen zum heutigen Zeitpunkt noch eine langwierige Theorieausbildung und -prüfung absolvieren, um den Motorradführerschein zu erlangen. Das kostet Zeit und Geld und ist oft unnötig, da die Prüflinge die Regeln im Straßenverkehr bereits kennen und in der Praxis anwenden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP fordern daher die Bundesregierung in einem Antrag auf, die gegenwärtige Gesetzeslage an die Sachlage anzupassen und das Verfahren für den Motorradführerschein zu erleichtern:

   - Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse 
     B besitzen, müssen für den Führerschein A1 nur noch eine 
     spezifische theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer 
     praktischen Ausbildung am Motorrad eine praktische Prüfung 
     absolvieren.
   - Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein 
     der Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr 
     ablegen, sondern lediglich eine praktische Einweisung und 
     Prüfung absolvieren.
   - Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis 
     Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse 
     A2 vorlag.
   - Personen, die eine Fahrerlaubnis der früheren Führerscheinklasse
     3 noch vor dem 1. April 1980 erworben haben, müssen neben 
     praktischer Ausbildung und praktischer Prüfung für Motorräder 
     der Klasse A2 nur eine spezifische Theorieprüfung absolvieren. 
     Grund: Diese Fahrerlaubnis umfasst bereits Leichtkrafträder, die
     der Klasse A1 entsprechen.
   - Wir beantragen außerdem, das Mindestalter für den Führerschein 
     der Klasse AM auf 15 Jahre zu senken. Die Absenkung des 
     Mindestalters für die Klasse AM kommt vor allem auch 
     Auszubildenden des Handwerks in ländlichen Räumen zugute.

Diese gesetzlichen Anpassungen vereinfachen und beschleunigen den Erwerb eines Motorradführerscheins. Personen, die viele Jahre Fahrpraxis - entweder auf vier oder bereits auf zwei Rädern - vorweisen können, werden nicht mehr wie Neulinge behandelt und können bereits vorhandene Kenntnisse direkt anwenden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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