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Geis: Justizministerin argumentiert wider besseres Wissen

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen der Bundesjustizministerin in der
Presse zu ihrem Gesetzentwurf "Lebenspartnerschaft" erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Der Entwurf eines "Lebenspartnerschaftsgesetzes" ist in der
Öffentlichkeit auf scharfe Kritik gestoßen. Außerhalb des
begünstigten Interessenverbandes gibt es kaum Zustimmung. Dies hat
auch die Justizministerin erkannt und beginnt nun, ihren völlig
missglückten Gesetzentwurf zu verteidigen - wider besseres Wissen.
Zum einen behauptet Frau Dr. Däubler-Gmelin, mit dem
Koalitionsentwurf eine "Diskriminierung" gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften zu beenden. Dabei liegt schon begrifflich im
geltenden Recht eine Diskriminierung gar nicht vor.
Das Grundgesetz hat die Ehe und die Familie nicht erfunden,
sondern vorgefunden. Deren Schutz beruht auf ihrer existenziellen
Bedeutung für Volk, Gesellschaft und Staat.
Der Staat hat daher allen Grund, die Ehe als immer noch
verlässlichsten Rahmen und die Familie wegen ihrer Primärfunktionen
der Regeneration und wegen der Sozialisation der Kinder unter seinen
besonderen Schutz zu stellen; dies gilt auch für die sogenannte
unvollständige Familie.
Diese beiden Primärfunktionen können gleichgeschlechtliche Partner
naturgemäß nicht leisten. So ist dort, wo zwei Sachverhalte nicht
gleich sind, eine ungleiche Behandlung keine Diskriminierung, sondern
die angemessene und logische Folge.
Zum anderen erklärt die Bundesjustizministerin, der Entwurf sehe
keine Gleichstellung mit der Ehe vor. Auch das ist falsch: mit
Ausnahme des Versorgungsausgleichs, des Steuersplittings (dafür
Real-Splitting) und der Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht ist
der Entwurf vollständig am Eherecht ausgerichtet bzw. verweist
darauf. Dichter beieinander können zwei parallele Linien kaum liegen.
Innenminister Schily hat zu Recht verfassungsrechtliche Bedenken
geäußert, und die Frau Justizministerin weiß dieses. Aber mit der
Zustimmung zu diesem Entwurf hat sie sich das Stillhalten der Grünen
bei ihrer verfehlten Justizreform erkauft und damit den Artikel 6 des
Grundgesetzes auf dem Altar des eigenen Denkmals "Justizreform"
geopfert.

Rückfragen bitte an:

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