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Krings: Sicherungsverwahrung ist Opferschutz - Urteil des BGH zeigt erneut Reformbedarf auf

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in
Karlsruhe (BGH) über die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Fall 
des rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäters Karl D. aus 
Heinsberg erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Die aktuelle Entscheidung des BGH lehnt eine nachträgliche 
Sicherungsverwahrung ab. Eine mutigere Entscheidung des Gerichts wäre
in diesem Fall wünschenswert gewesen.
Das Urteil legt die gesetzlichen Voraussetzungen einer Anordnung 
der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei einem 1995 verurteilten 
Sexualstraftäter aus Heinsberg eng aus. Er hatte stundenlang zwei 
kleine Mädchen vergewaltigt und misshandelt. Trotz Rückfälligkeit 
wurde die Strafe jedoch ohne Sicherungsverwahrung verhängt.
Obwohl ein Gutachten seine andauernde sadistische Neigung 
bestätigt und ihn als "brandgefährlich" einstuft, kam er im März 2009
frei. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung 
lehnte das Landgericht München II ab. Seitdem lebt er unter 
Observation der Polizei und trotz heftiger Proteste der Nachbarschaft
bei seinem Bruder in Heinsberg.
Auch wenn der strafrechtliche Grundsatz gilt, dass niemand durch 
ein späteres Gesetz bestraft werden darf, so muss die Bevölkerung 
doch vor gefährlichen Schwerverbrechern wirksam geschützt werden 
dürfen. Hier geht es nicht um eine Verlängerung der Strafe, sondern 
vielmehr um eine präventive Maßnahme. Das Gericht hätte diese 
Besonderheit noch mehr berücksichtigen können.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für 
Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 ist dies die zweite 
höchstrichterliche Entscheidung zur Sicherungsverwahrung, die 
Schutzlücken offen legt. Dies zeigt den Handlungsbedarf des 
Gesetzgebers, die gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen der 
Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung der 
gebotenen Verhältnismäßigkeit zu reformieren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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