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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Bundesregierung verschläft die bedrohliche Entwicklung der Kriminalität im Internet

Berlin (ots)

Zur Bekämpfung der High-Tech-Kriminalität erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die weltweiten Angriffe der jüngsten Verhangenheit auf
Computersysteme und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen
Schäden in Milliardenhöhe haben in deutlicher Weise gezeigt, dass das
weltweite Datennetz, dem immer größere Bedeutung zuwächst, in hohem
Maße anfällig ist. Nach Einschätzung von Computer-Experten muss nach
dem Virus "I love you" mit weiteren, möglicherweise auch größeren
Angriffen über das Internet gerechnet werden. Dem Bedürfnis nach
einem wirksamen Schutz vor Computerattacken größeren Ausmaßes muss
daher stärker als bislang Rechnung getragen werden.
Die Bundesregierung ist offenbar der Auffassung, dass allein auf
internationaler Ebene ein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Wir
meinen, dass - ungeachtet der Bedeutung einer verstärkten
internationalen Zusammenarbeit - bereits jetzt konkrete Schritte auf
nationaler Ebene nicht nur möglich, sondern im Hinblick auf das
enorme Bedrohungspotenzial auch dringend geboten sind. Angesichts der
bedrohlichen Entwicklungen im Bereich der Internetkriminalität -
verbunden mit einem rasanten Fortschritt der technischen
Möglichkeiten - gilt es, auch im Bereich der nationalen Gesetzgebung
tätig zu werden, noch bevor in einem erfahrungsgemäß langwierigen
Prozess auf internationaler Ebene Absichtserklärungen und
Empfehlungen erarbeitet werden, die möglicherweise nur
Mindeststandards enthalten.
Zwar werden Computerstraftaten grundsätzlich bereits durch die
geltenden Vorschriften - eingeführt durch das
Wirtschaftskriminalitätsgesetz aus dem Jahre 1986 - erfasst. Jedoch
bestehen sowohl im materiellen Strafrecht als auch im
Strafprozessrecht Schutzlücken, die eine effektive Verfolgung und
Ahndung von Computerstraftaten erschweren. Die geltenden
Strafdrohungen erscheinen angesichts möglicher Schäden in bis zu
dreistelliger Milliardenhöhe als teilweise unzureichend. Einzelne
Angriffsformen, etwa solche, die vorsätzlich zu einer völligen
Überlastung fremder Systeme führen, erfüllen nach geltendem Recht nur
unter allzu engen Voraussetzungen den Tatbestand eines Strafgesetzes.
Hinzu treten erhebliche Schwierigkeiten im Rahmen der einschlägigen
Ermittlungsverfahren, weil die Strafprozessordnung nicht in dem
gebotenem Maße an die neuen Techniken und den damit verbundenen
Herausforderungen angepasst worden ist. Auch werden Daten, die zur
Ermittlung der Tat und zur Identifizierung der Täter unerlässlich
sind, oftmals gelöscht, bevor ein Zugriff der Ermittlungsbehörden
erfolgen konnte.
Wer jetzt die bedrohlichen Entwicklungen verschläft und allein auf
Ergebnisse internationaler Konferenzen harrt, handelt in grobem Maße
fahrlässig. Die Bundesjustizministerin wäre gut beraten, wenn sie
ihren unglücklichen Aktionismus im Rahmen bereits gescheiterter
Reformvorhaben beenden und ihr Augenmerk auf solche rechtspolitischen
Themen richten würde, bei denen ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
mit den Händen zu greifen ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im
Bereich der Internetkriminalität auf schnelle und wirksame
Verbesserungen drängen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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