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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk/Lamers/Nooke/Reiche/Schmidt: Deutsche, Tschechen und Polen müssen Konsens über gemeinsame Geschichte finden

Berlin (ots)

Zur Plenardebatte am 9. Juni 2000 zum Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Versöhnung durch Ächtung von Vertreibung"
(BT-Drs. 14/1311) erklären der vertriebenenpolische Sprecher, Hartmut
Koschyk MdB, der außenpolitische Sprecher, Karl Lamers MdB, der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Günter Nooke MdB, die
stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der
Neuen Länder, Katherina Reiche MdB und der außenpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe, Christian Schmidt MdB:
Polen, Tschechen und Deutsche werden bald gemeinsam für eine
"immer engere Union der Völker"- wie es der Maastrichter Vertrag
ausdrückt - in der Europäischen Union arbeiten. Sich gemeinsam der
Zukunft zuzuwenden, verlangt aber auch, sich gemeinsam der
Vergangenheit zu stellen. Eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft in
Europa bedarf eines breiten Grundkonsenses über die Wertvorstellungen
und die gemeinsame Geschichte, d.h. auch über das begangene Unrecht.
Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Polen, Tschechen und Deutsche
die Pflicht haben, miteinander und damit auch mit sich selbst ins
Reine zu kommen, um das große Zukunftsprojekt Europa zusammen mit den
anderen Partnern gestalten und weiter vorantreiben zu können.
In diesem Sinne bitten wir unsere beiden östlichen Nachbarn, die
Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit, während und nach dem
Zweiten Weltkrieg mit uns Deutschen gemeinsam im Dialog zu führen und
die Vertriebenen als die auf deutscher Seite am schwersten
unmittelbar Betroffenen daran zu beteiligen.
Deutschland hat während des zweiten Weltkriegs und dem Holocaust
unermessliches Leid über Millionen von Menschen gebracht. Im
Zusammenhang mit den Ereignissen und Folgen des Zweiten Weltkrieges
haben auch Deutsche viel Leid ertragen. Dieses festzustellen bedeutet
nicht, eine Schuld mit einer anderen gleichzusetzen oder womöglich
erstere zu relativieren. Von Deutschen zugefügtes Leid darf aber den
Blick nicht davor versperren, dass in der Zeit ab 1945 rund 15
Millionen Deutsche ihre Heimat in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa
unter Zwang vertrieben worden sind. Mehr als 2 Millionen Deutsche
verloren bei Flucht und Vertreibung ihr Leben.
Unser Anliegen mit dem Antrag "Versöhnung durch Ächtung von
Vertreibung" (BT-Drs. 14/1311) ist keine restitutio in integrum für
die Vertriebenen. Sie kann es in einem solchen Fall millionenfacher
Vertreibung nicht geben. Vielmehr geht es um die Anerkennung der
Vertreibung als Unrecht. Diesen ihren Charakter mit unhaltbaren,
völkerrechtlich zweifelhaften Konstruktionen zu leugnen oder gar als
"gerechte Vergeltung", wie im tschechischen Amnestiegesetz vom 8. Mai
1946 zu bezeichnen, ist mit dem europäischen Rechtsverständnis und
den ihr zugrundeliegenden Werten unvereinbar und wird dennoch
weiterhin angewandt. "Gerechte Vergeltung" aber ist ein Widerspruch
in sich.
Gleiches gilt auch für andere Benesch-Dekrete. Der tschechische
Ministerpräsident Zeman hatte im März 1999 in Bonn zwar erklärt, dass
"die Wirksamkeit einiger Maßnahmen nach dem Zweiten Weltkrieg, wie
die Dekrete des Präsidenten in der Tschechoslowakei, erloschen ist."
So unklar die Konsequenzen dieser Formulierung blieben, so klar
stellte im November 1999 der tschechische Verfassungsrichter Antonin
Prochazka dagegen fest, die Dekrete seien "weiter gültig und Teil der
tschechischen Rechtsordnung." Er selbst entscheide heute noch auf der
Grundlage fortgeltender Benesch-Dekrete über Recht oder Unrecht in
Restitutionsangelegenheiten. (Vgl. Die Welt v. 10.11.99)
In Polen stellt sich die Frage diskriminierender Regelungen
aktuell im Hinblick auf das Reprivatisierungsgesetz, mit dem die
unter kommunistischer Herrschaft zwischen 1944 und 1962 erfolgten
Enteignungen teilweise rückgängig gemacht werden sollen. Aus dem
Kreis der Anspruchsberechtigten sind demnach ausgeschlossen
"Personen, die zum Zeitpunkt der Enteignung nicht die polnische
Staatsbürgerschaft besaßen oder die polnische Staatsbürgerschaft nach
Maßgabe des Dekrets vom 13.09.1946 über den Ausschluss von Personen
deutscher Volkszugehörigkeit aus der polnischen Gesellschaft verloren
haben." (Antwort der Bundesregierung auf Frage des Abg. Hartmut
Koschyk in der Fragestunde am 27. Oktober 1999, Plenarprotokoll
14/62, S. 5562)"
Allerdings sind in Polen und Tschechien auf höchster politischer
Ebene und in Teilen der Bevölkerung die Bereitschaft zu erkennen,
sich auch den schwierigen Kapiteln der eigenen Geschichte ehrlich zu
stellen. Die klare Anerkennung der Vertreibung als Unrecht und die
unzweideutige Außerkraftsetzung entgegenstehender gesetzlicher
Regelungen wäre die mit Abstand wichtigste zeichenhafte
Wiedergutmachung. Alle anderen Fragen ließen sich dann nach unserer
Überzeugung leichter lösen.
In diesem Sinne hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag
"Versöhnung durch Ächtung von Vertreibung" dem Deutschen Bundestag
zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Antrag nimmt Bezug auf die
Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 15. April 1999 zum
regelmäßigen Bericht der Europäischen Kommission über die
Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt zur
EU sowie auf die Resolution des Österreichischen Nationalrates vom
19. Mai 1999. Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung
die tschechische Regierung fraktionsübergreifend u.a. aufgefordert,
"im Geiste gleichlautender versöhnlicher Erklärungen von
Staatspräsident Havel (...), fortbestehende Gesetze und Dekrete aus
dem Jahre 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die
Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen
Tschechoslowakei beziehen". Der Österreichische Nationalrat hat mit
den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Resolution in gleichem Geiste
verabschiedet, mit der die österreichische Regierung u.a. ersucht
wird, im Verbund mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und den
EU-Institutionen auf die Aufhebung von fortbestehenden Gesetzen und
Dekreten, "die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in
der ehemaligen Tschechoslowakei und dem ehemaligen Jugoslawien
beziehen, hinzuwirken" Unser Antrag begrüßt beide Entschließungen und
fordert die Bundesregierung auf, im Sinne dieser Beschlüsse selbst
und im Verbund mit den anderen Mitgliedstaaten sowie den
Institutionen der Europäischen Union gegenüber betreffenden Staaten
tätig zu werden.
Weil fortbestehende Gesetze und Dekrete, sofern sie sich auf die
Vertreibung von einzelnen Volksgruppen beziehen, nicht mit dem
Rechts- und Menschenrechtsstandard innerhalb der Europäischen Union
vereinbar sind, halten wir es für erforderlich, das Thema der
fortgeltenden Vertreibungsdekrete zu einem Zeitpunkt offen
anzusprechen, an dem konkrete Vorbereitungen für die Aufnahme der
betreffenden Staaten in die Rechts- und Wertegemeinschaft Europäische
Union unternommen werden.
Unser Appell an Polen und Tschechen ist allerdings keine Bedingung
für unsere Zustimmung zu ihrer Aufnahme in die Europäische Union,
wohl aber eine für das innere Zusammenwachsen der Völker Europas,
d.h. für ihre "immer engere Union".

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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