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Geis: Wetten um die Begehung eines Mordes kein "blöder Scherz"

Berlin (ots)

Zum Ausgang der Verfahren wegen des Mordes an einer
Meißener Lehrerin im November des vergangenen Jahres erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Das Urteil des Landgerichts Dresden gegen den 15-jährigen Schüler,
der im vergangenen November in Meißen seine Lehrerin vor den Augen
der Mitschüler ermordet hatte, enthält die Feststellung, dass eine am
Tage vor der Tat abgeschlossene Wette "wichtiger äußerer Anlass" für
den Mord gewesen sei. Mitschüler sollen bis zu 1000 Mark darauf
gewettet haben, dass der Jugendliche sein späteres Opfer während der
nächsten Unterrichtsstunde töten werde.
Das gegen die Mitschüler wegen des Verdachts der Nichtanzeige
geplanter Straftaten eingeleitete Ermittlungsverfahren ist
eingestellt worden. Presseberichten zufolge hält die zuständige
Staatsanwaltschaft an dieser Entscheidung fest, weil es sich um einen
"blöden Scherz" gehandelt habe.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob ein
gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wetten um die Begehung
eines Mordes erscheinen auch dann als offenkundig makaber und
verwerflich, wenn mit der Ausführung der Tat nicht sicher gerechnet
wird.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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