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Dött: Deutschland bleibt weltweit Schrittmacher beim Umweltschutz

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung der Novelle des
Wasserhaushaltsgesetzes, der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, 
des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender 
Strahlung und des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt durch den 
Deutschen Bundestag, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:
Mit der Verabschiedung dieser umweltpolitischen Schlüsselgesetze 
im Deutschen Bundestag hat Deutschland sein weltweit vorbildliches 
Umweltschutzniveau weiter gestärkt.
Die Gesetze sind ein weiterer Beweis dafür, dass Umwelt- und 
Klimapolitik auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin ganz
weit oben auf der politischen Agenda der Union stehen.
Die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, des 
Bundesnaturschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz vor 
nichtionisierender Strahlung war erforderlich, um europarechtliche 
Vorschriften im deutschen Umweltrecht umzusetzen. Sie dienen zudem 
der Schaffung eines einheitlichen nationalen Rechtsrahmens im Bereich
Wasser und Naturschutz durch den Bund, der mit der Föderalismusreform
die Gesetzgebungskompetenz erhalten hat und diese bis 2010 ausüben 
muss. Mit den Gesetzen wird ein umweltpolitischer Flickenteppich 
verhindert.
Dabei war es der Union wichtig, dass die hohen Ansprüche im 
Umweltschutzniveau wirtschaftlich vernünftig und sozial 
verantwortlich umgesetzt werden. Im Ergebnis der umfangreichen 
Diskussionen und Verhandlungen mit den Bundesressorts, den 
Bundesländern, den Verbänden und dem Koalitionspartner ist genau das 
erreicht worden.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sieht u. a. eine 
Neufassung der Zielbestimmung, Stärkung des kooperativen 
Naturschutzes, Flexibilisierungen bei der Landschaftsplanung, die 
Flexibilisierung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung, die Übernahme
landesrechtlicher Regelungen zum allgemeinen Artenschutz, die 
Einführung von Regelungen zur Beobachtung und Bekämpfung invasiver 
Arten und die Aufwertung des Meeresnaturschutzes jenseits des 
Küstenmeeres vor.
Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wird das derzeitige 
Schutzniveau beibehalten. Der Gesetzentwurf erweitert in Anlehnung an
bestehendes Landesrecht die Vorschriften über die Bewirtschaftung der
oberirdischen Gewässer. Hier gibt es erstmals bundesrechtliche 
Regelungen. Diese Vorschriften sind unverzichtbar, um die 
Bewirtschaftungsziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu 
erreichen. Auch im Bereich der Abwasserbeseitigung und des 
Hochwasserschutzes werden die jetzigen Rahmenvorschriften, wo 
erforderlich, zu Vollregelungen ausgebaut. Dies dient der Umsetzung 
der EG-Hochwasserrichtlinie.
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender 
Strahlung setzt Empfehlungen der Europäischen Union zum Schutz vor 
elektromagnetischen Feldern um und schafft ergänzende Regelungen zum 
Gesundheitsschutz. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der 
Nutzung von Solarien. Für Minderjährige, die regelmäßig ins 
Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche 
UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Mit dem 
Gesetz wird deshalb ein entsprechendes Nutzungsverbot 
festgeschrieben. Im Gesetz wird zudem der europaweit anerkannte 
Schutzstandard bei elektromagnetischen Feldern für alle 
Frequenzbereiche geregelt.
Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt dient der Aufhebung von 
Vorschriften, die nach der Anpassung von Bundesrecht an die 
Föderalismusreform I keine praktische Wirkung mehr entfalten.
Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und
erschwert die Rechtsanwendung. Rechtsvorschriften des Umweltrechts 
des Bundes werden an den Stellen, wo das wirklich erforderlich und 
sinnvoll ist, durch bundeseinheitliche Vollregungen ersetzt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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