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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Keine Aufhebung der Regelungen zur Terrorismusbekämpfung

Berlin (ots)

Zur Forderung des Deutschen Anwaltsvereins und Vertretern von
Bündnis 90/Die Grünen, einzelne Bestimmungen bei der Strafverfolgung
zu lockern, erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Für eine Aufhebung der seit Beginn der 70er Jahre zur Verbesserung
der Inneren Sicherheit beschlossenen Gesetze besteht kein Anlass.
Auch wenn Gesetze zeitweise nicht angewendet werden, weil die
Bedrohung erfreulicherweise vorübergehend entfallen ist, kann der
Rechtsstaat nicht beliebig Gesetze abschaffen und bei erneuter
Bedrohungslage wieder einführen. Eine solche Praxis würde dazu
führen, dass beim Eintreten künftiger Bedrohungen ein notwendiges
Gesetz nicht besteht und erst in einem langwierigen
Gesetzgebungsverfahren neu eingeführt werden müsste. Es wäre daher
allzu kurzsichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung des
Terrorismus, namentlich den Straftatbestand der Bildung einer
terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und die zur Verfolgung
terroristischer Vereinigungen geschaffenen strafprozessualen Normen, 
aufzuheben.
Es muss auch weiterhin unser Anliegen sein, die Gesellschaft
wirksam vor Vereinigungen zu schützen, die auf die Begehung
schwerster Straftaten gerichtet sind. Die zur Terrorismusbekämpfung
geschaffenen Regelungen sind deshalb unerlässlich; die Bezeichnung
des § 129a StGB als Gesinnungsstrafrecht durch die Berliner
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast liegt vor diesem Hintergrund
völlig neben der Sache.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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