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der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Das Aus für eine überflüssige Reform?

Berlin (ots)

Zur Beurteilung der Chancen der sogenannten Justizreform der
Justizministerin Däubler-Gmelin nach einem Simulationsverfahren in
NRW erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Ende der sogenannten Justizreform, des Flaggschiffs der
ankündigungsfreudigen Justizministerin, scheint nahe.
Die Verfahrenssimulation bei der nordrhein-westfälischen Justiz
hat die von Anfang an gegen den Entwurf vorgetragenen Bedenken
bestätigt.
Die Simulation der von der Justizministerin angestrebten neuen
Regelungen erfolgte nicht von ungefähr in einem politisch
befreundeten, vom gleichen rot-grünen Geist wie die Bundesregierung
geführten Bundesland. So konnte die Ministerin einer wohlwollenden
Prüfung sicher sein.
Wenn trotzdem ein SPD-Landesjustizminister mit höflichen Worten
umschreibt, dass das Ganze nicht taugt, so ist dies schon
bemerkenswert.
Bemerkenswert deshalb, weil die Verfahrens-Simulation sozusagen
systemimmanent, d.h. unter den Prämissen des verfehlten Entwurfs
durchgeführt wird. Andere Wirkungen außerhalb des eigentlichen
unmittelbaren Verfahrens werden nicht bedacht und nicht genannt.
Das Ergebnis des Simulationsversuches ist, dass der Zivilprozess
nicht einfacher, sondern komplizierter wird. Dies ist nicht die
Bürgernähe, die Transparenz, von der die Justizministerin redet.
Wovon auch der NRW-Justizminister nicht redet, ist die Zahl der
Amtsgerichte, die auf lange Sicht im Flächenland Nordrhein-Westfalen
und anderswo geschlossen werden müssten.
Der NRW-Justizminister Dickmann unterstützt danach das Ziel, mehr
Verfahren in der ersten Instanz zu erledigen. Bei einer
erstinstanzlichen Erledigungsquote von rund 80% bei den Amts- und
Landgerichten grenzt die Absicht, auch die 20% Berufungen noch
einzuschränken, an Rechtsverweigerung.
Das geplante System der Annahmeberufung erlaubt es den Gerichten,
natürlichen menschlichen Regelungen folgend, ihren Arbeitsanfall
selbst zu steuern und mit dem Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung"
nach Gutdünken zu verfahren.
Die Ministerin sollte den Entwurf vollständig zurückziehen. Einige
verfahrenserleichternde und kostensparende Teile aus diesem und aus
früheren Entwürfen könnten leicht zusammengefasst und ohne großes
Aufheben die parlamentarischen Hürden überwinden. Dies wäre die
erforderliche Arbeit und keine unnötige vorweggenommene
Denkmalpflege.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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