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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Bergmann-Pohl: Das neue Seuchenrecht - eine Reaktion auf ernsthafte epidemiologische Probleme in Deutschland

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung
seuchenrechtlicher Vorschriften erklären der gesundheitspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und
die zuständige Berichterstatterin, Dr. Sabine Bergmann-Pohl MdB:
Der Deutsche Bundestag hat heute mit Unterstützung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur
Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit wird für
Deutschland ein einheitliches Regelungswerk für den Infektionsschutz
geschaffen. Das in den Grundzügen aus dem Jahre 1961 stammende
Bundesseuchengesetz sowie das auf weitere Bestimmungen verteilte
Seuchenrecht werden durch das neue Infektionsschutzgesetz ersetzt.
Die wesentlichen Grundlagen dafür hatte die CDU/CSU-geführte
Bundesregierung durch Vorarbeiten in der vergangenen
Legislaturperiode geschaffen.
Jede vierte Erkrankung in Deutschland ist infektiös verursacht.
Die dadurch entstehenden Kosten sind zu einem großen Teil vermeidbar.
Dabei spielt die große Mobilität und zum Teil unzureichende
Prävention, insbesondere bei Auslandreisen, ebenfalls eine große
Rolle. Bisher ist es in Deutschland nicht möglich, die Verteilung
bestimmter Krankheiten auf Bevölkerungsgruppen oder Personenkreise zu
analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Jahrelang wurde die Infektionsepidemiologie in Deutschland
vernachlässigt, da man Infektionskrankheiten für besiegt oder
besiegbar hielt. Die Tatsache, dass in den letzten zwanzig Jahren
mehr als dreißig neue, oft tödlich verlaufende Infektionskrankheiten,
wie z. B. AIDS oder Ebola, bekannt geworden sind, hat uns eines
Besseren belehrt.
Wesentliche Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind:
Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, in Deutschland ein
epidemiologisches Netzwerk aufzubauen, indem es Aktivitäten von Bund
und Ländern koordiniert und mit den entsprechenden europäischen
Stellen zusammenarbeitet. Die Meldewege und der Rückfluss von
Informationen werden verbessert.
Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren werden
verpflichtet, in ihren Einrichtungen entstehende (nosokomiale)
Infektionen zu dokumentieren. Hier hat die Regierung leider nur einen
halbherzigen Schritt getan, da sie sich gegen die Einrichtung
wirksamer Qualitäts- und Hygienemanagementsysteme gesperrt hat.
Das Bundesministerium für Gesundheit kann für die Bevölkerung
erforderliche Schutzimpfungen per Verordnung als Erstattungsleistung
der Krankenkassen festlegen. Halbherzig und dem Impfgedanken
kontraproduktiv ist hierbei die Tatsache, dass diese Impfungen -
entgegen den Vorschlägen der CDU/CSU - innerhalb bestehender Budgets
der Ärzte erfolgen müssen.
Die Gesundheitsämter behalten ihre Schlüsselstellung bei der
Gefahrenabwehr im Seuchenbereich. Sie haben sich in der Vergangenheit
vor allem als erste Anlaufstellen der Bevölkerung bewährt. Die
ursprünglich geplante Zerschlagung der Gesundheitsämter konnte durch
die CDU/CSU verhindert werden.
Auf überflüssige Untersuchungen, wie Erstuntersuchungen von
Lehrern und Erziehern sowie im Lebensmittelbereich Tätigen wird jetzt
verzichtet, was zunächst überrascht. In der Sachverständigenanhörung
hat sich aber ergeben, dass Erst- oder Einstellungsuntersuchungen
keine dauerhafte Sicherheit vor Infektionskrankheiten gewährleisten.
Arbeitgeber werden durch das Gesetz verpflichtet, regelmäßige
Belehrungen durchzuführen und bei Kenntnis von Anhaltspunkten oder
Tatsachen, die ein Tätigkeitsverbot begründen, die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen. Das Gesetz verbietet in jedem Falle die
Einstellung und Beschäftigung von Erkrankten oder Personen mit
Krankheitsverdacht. Das Gesundheitsamt behält weiterhin seine
Überwachungsfunktion.
Aber eines ist klar. Ein Gesetz kann immer nur einen
Handlungsrahmen geben. Es muss an alle Beteiligte appelliert werden,
den Infektionsschutz und die Meldeverpflichtung nicht auf die leichte
Schulter zu nehmen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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