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Uhl: Amoklauf in Winnenden

Berlin (ots)

Anlässlich des Amoklaufes des 17-jährigen
Jugendlichen in Winnenden erklärt der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit
dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu 
verbessern, ist nicht ausreichend.
Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im
Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen 
beschäftigt hat.
Die Bundesfamilienministerin hat selbst mehrfach erklärt, dass die
im Juli in Kraft getretene Neuregelung nur Teil eines Sofortprogramms
der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein 
weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist 
ausdrücklich geboten.
Dabei geht es selbstverständlich nicht um altmodisch-grimmiges 
Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue Formen in Spiel 
und Freizeit. Im Gegenteil, es ist zu begrüßen, dass pädagogisch 
wertvolle und unterhaltsame Computerspiele besonders von staatlicher 
Seite ausgezeichnet werden.
Eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit so genannten 
Killerspielen ist, wie Alterskennzeichnungen zustande kommen. In der 
Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den 
Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil eine hohe Zahl von 
Alterskennzeichnungen zu lax vergeben worden sind.
Daran wird auch das reformierte Jugendschutzgesetz nichts ändern. 
Denn die USK behält die Auslegungshoheit und das Vorgriffsrecht 
gegenüber der Bundesprüfstelle: Wenn eine Alterskennzeichnung erst 
einmal vorgenommen worden ist, ist dieses Prüfergebnis bindend - auch
die Bundesprüfstelle kann keine Indizierung mehr verhängen.
Es ist also weiterhin möglich, dass die Bewertungskriterien der 
Bundesprüfstelle und der USK auseinanderklaffen.
Das von dem 17-jährigen Amokläufer favorisierte Spiel 
"Counter-Strike" ist in der deutschen Version von der USK ab 16 
Jahren freigegeben.
Die USK wird ihrer hohe Verantwortung für den Jugendmedienschutz 
nicht gerecht.
Deshalb brauchen wir:
1. strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen
2. eine Umgestaltung der Struktur und Arbeitsweise der USK, um 
Herstellerinteressen zurückzudrängen und effektive behördliche 
Überprüfungsmechanismen zu verankern.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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