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Bernhardt: Maßnahmepaket stützt Konjunktur und sichert Arbeitsplätze

Berlin (ots)

Anlässlich der 2/3. Lesung des Gesetzes zur
Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets 
Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung am 4. Dezember 2008 
im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Mit dem heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur 
Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets 
"Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" stützen wir die 
Konjunktur und sichern Arbeitsplätze. Bürger und Unternehmen werden 
entlastet, der Konsum wird belebt, und die Beschäftigungserfolge 
werden gesichert.
Die Maßnahmen führen insgesamt zu einer Entlastung von rd. 4,1 
Mrd. EUR und fördern in den kommenden Jahren Investitionen und 
Aufträge von Unternehmen und Privaten in Höhe von insgesamt über 25 
Mrd. EUR.
Es wird ab 1. Januar 2009 zeitlich befristet für zwei Jahre eine 
degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des 
Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % eingeführt.
Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird ab 1. Januar 2009 
befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von 
Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und 
mittlere Unternehmen erweitert durch eine Erhöhung der dafür 
relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen bei buchführenden gewerblichen
und selbständigen Betrieben von 235.000 EUR auf 335.000 EUR, bei 
Betrieben der Land- und Forstwirtschaft von 125.000 EUR auf 175.000 
EUR und bei Einnahme-/Überschussrechnern von 100.000 EUR auf 200.000 
EUR.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für 
Handwerkerleistungen wird zum 1. Januar 2009 ausgeweitet und der 
Steuerbonus auf 20 % von 6.000 EUR, also auf 1.200 EUR verdoppelt. 
Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die 
Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
Außerdem wird für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss 
vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 eine befristete 
Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung
bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis 
aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, 
verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab 
Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. 
Dezember 2010.
Die abschließende Befassung im Bundesrat findet bereits morgen 
statt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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