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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer/Eichhorn: Neues Erziehungsgeldgesetz hat erhebliche Mängel

Berlin (ots)

Zur heutigen Kabinettsbefassung des Entwurfs einer
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes erklären die
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Maria Böhmer MdB, und die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Entwurf eines neuen Bundeserziehungsgeldgesetzes enthält
wesentliche Mängel. Die Freibeträge für Eltern und Kinder sollen um
ca. 10 % angehoben werden. Dies findet grundsätzlich Zustimmung. Doch
wird hier nach klaren SPD-Kriterien angehoben. Benachteiligt werden
verheiratete Eltern und kinderreiche Familien. Der Freibetrag für ein
Kind liegt mit zukünftig 4.800 fast 2000 DM unter dem offiziellen
Existenzminimum von Kindern. Ebenso liegt der neue Freibetrag für
Paare deutlich unter dem steuerfreien Existenzminimum, der von
Alleinerziehenden jedoch weit darüber. Gerecht ist das sicher nicht -
und wohl auch nicht mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts
vereinbar, wonach verheiratete Eltern gegenüber Alleinerziehenden
nicht benachteiligt werden dürfen.
Die Behauptung, dass mit den neuen Freibeträgen mehr Eltern
Erziehungsgeld erhalten als bisher, ist leider falsch. Es werden zwar
einerseits die Freibeträge angehoben, gleichzeitig wird jedoch die
Minderungsquote von 40 auf 50% erhöht. Das heißt, für jede DM
monatliches Einkommen, das über den Freibeträgen liegt, werden nicht
mehr nur 40 sondern zukünftig 50 Pfennig Erziehungsgeld monatlich
abgezogen. Im Ergebnis wird es dabei Familien geben, die zukünftig
weniger Erziehungsgeld erhalten als bisher, auch wenn es gleichzeitig
mehr Familien gibt, die volles Erziehungsgeld erhalten. Es handelt
sich also in erster Linie um eine Umverteilung von Eltern mit
mittlerem Einkommen an Eltern mit niedrigen Einkommen.
Die neue Budgetregelung setzt einen wesentlichen Anreiz, den
Erziehungsurlaub der Eltern auf das erste Lebensjahr zu begrenzen.
Wer nur ein Jahr Erziehungsgeld beansprucht, erhält 900 DM im Monat
statt 600 DM, d.h., wer nur 12 Monate lang sein Kind rund um die Uhr
selbst betreut und erzieht, erhält zunächst einen Extrabonus.
Gleichzeitig wird dabei wohl auch auf Einsparungen spekuliert, falls
sich viele Eltern dadurch zu einem verkürzten Erziehungsgeldbezug
verlocken lassen. Eine solche familienpolitisch verfehlte Regelung
lehnen CDU und CSU ab. Dies auch deshalb, weil Eltern mit gekürztem
Erziehungsgeld nicht in der Lage sein werden, die besonders
komplizierten Berechnungen bei der Budgetregelung selbst
durchzuführen. D.h., sie müssen sich kurz nach der Geburt definitiv
festlegen, wer, wie und wann Erziehungsurlaub nimmt, können aber
gleichzeitig nicht absehen, wie viel Erziehungsgeld sie jeweils
erhalten werden. Kosten für mehr Beratungskapazität der Ämter sind im
Gesetzentwurf jedoch nicht eingeplant. Bürgerfreundlich ist das
sicher nicht.
Obwohl es kein Geld gekostet hätte, enthält der Entwurf immer noch
den inzwischen von sehr vielen Bürgern und Familienverbänden
erheblich kritisierten Begriff des Erziehungsurlaubs. CDU und CSU
setzen sich für den Begriff Erziehungszeit ein, da die Erziehung von
Kleinkindern wahrlich kein "Urlaub" ist.
Die rot-grüne Koalitionsvereinbarung versprach "die
Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes ... mit besonderen Maßnahmen".
Beim bisherigen Entwurf sehen wir jedoch keine besonderen Maßnahmen,
sondern viele Fragen und Ungerechtigkeiten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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