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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl/Grindel: Mehr Sicherheit - weniger Bürokratie

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung eines Gesetzes
zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften erklären 
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter, Reinhard 
Grindel MdB:
Nach intensiven und erfolgreichen Verhandlungen ist es der 
Koalition gelungen, zukunftweisende Regelungen im Waffenrecht zu 
schaffen.
Dabei wurden auch die in der öffentlichen Anhörung von 
Sachverständigen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 13. 
Februar 2008 gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.
Entsprechend einer Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in 
der letzten Legislaturperiode hat die Koalition ein Verbot des 
Führens von sog. Anscheinswaffen erlassen. Diese Regelung ist wegen 
des Drohpotentials dieser Nachbildungen von Schusswaffen sowie der 
Probleme der Polizei aufgrund der Verwechslungsgefahr  notwendig. 
Ohnehin erlaubungspflichtige Waffen (z. B. Offroad-Jugendwaffen) sind
dabei wegen der nachgewiesenen Sachkunde und Zuverlässigkeit ihres 
Trägers von der Regelung für Anscheinwaffen ausgenommen.
Bei der umstrittenen Nachfolgeregelung für das zum 1. April 2008 
auslaufende "Erbenprivileg" ist es der Koalition gelungen, eine  
unbürokratische  und sinnvolle Lösung zu finden.
Für Jäger, Sportschützen und Sammler, die bereits berechtigt 
Waffen besitzen, gilt die Blockierungspflicht der Erbwaffen nicht. 
Für Schusswaffenmodelle, für die kein angemessenes technisches 
Blockiersystem vorhanden ist, können Ausnahmen von der Blockierung 
zugelassen werden.
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen und der wachsenden
Bedrohungen im öffentlichen Raum haben sich die Koalitionsfraktionen 
geeinigt, das Führen von Hieb- und Stoßwaffen und von Messern mit 
einhändig feststellbarer Klinge oder feststehenden Messern mit einer 
Klingenlänge über 12 cm zu verbieten. Dieses Verbot gilt nicht, 
sofern für das Führen des Gegenstandes ein berechtigtes Interesse wie
z. B. Berufsausübung, Sport oder Brauchtumspflege vorliegt. Damit die
Polizei bereits im Vorfeld einer Gewalttat oder einer Provokation 
einschreiten kann, wurde ein Ordnungwidrigkeitentatbestand für den 
Verstoß gegen das Führungsverbot für Anscheinswaffen und gegen das 
Führensverbot für Hieb- und Stoßwaffen und bestimmte Messer 
geschaffen.
Bei der Umsetzung des VN-Schusswaffenprotokolls wurde im Interesse
der Hersteller und Händler auf den zunächst vorgesehenen erheblichen 
bürokratischen Aufwand verzichtet. Wesentliche Teile 
erlaubnispflichtiger Schusswaffen werden nun nur mit einer 
Seriennummer gekennzeichnet und in Waffenbüchern erfasst, wenn sie 
einzeln gehandelt werden. Komplettwaffen werden nur auf dem Lauf 
(Langwaffe) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffe) markiert. 
Kulturhistorisch bedeutsame Sammlungen sind von dieser 
Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Um den für Nachwuchsgewinnung für internationale 
Sportveranstaltungen dringend erforderlichen frühzeitigen Beginn des 
schießsportlichen Trainings junger Sportschützen zu ermöglichen, 
wurde im Gesetz klargestellt, dass bei Öffentlichkeitsveranstaltungen
anerkannter Schießsportverbände Ausnahmen von den 
Alterserfordernissen vorgenommen werden können. Wegen der 
unterschiedlichen Verwaltungspraxis bei der Bewilligung von Ausnahmen
vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports bei einzelnen 
jungen Schützen wird auf eine einheitliche und unbürokratische 
Handhabung hingewirkt werden.
Die Koalition hat mit den neuen waffenrechtlichen Vorschriften 
ihren gemeinsamen politischen Willen umgesetzt und Regelungen 
geschaffen, die die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen und 
gleichzeitig die immer wieder beklagten bürokratischen Belastungen 
für die rechtstreuen legalen Waffenbesitzer deutlich gesenkt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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