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Widmann-Mauz: Finanzierung bis 2015 gesichert - mehr Kapitaldeckung auf Dauer notwendig

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum
Pflege-Weiterentwicklungs-gesetz erklärt die Sprecherin und 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Mit der geplanten Beitragssatzanhebung von 0,25 Prozent zum 1. 
Juli 2008 können Leistungsverbesserungen in der Pflege realisiert und
gleichzeitig weitere Beitragssatz-anhebungen bis 2015 verhindert 
werden. Dieses ist ein wichtiger Schritt, denn die Leistungen der 
Pflege-versicherung sind seit deren Inkrafttreten im Jahr 1995 nicht 
angepasst worden. Zudem stärkt die Leistungs-anhebung insbesondere 
den ambulanten Sektor und entspricht damit dem Wunsch vieler 
Pflegebedürftigen, solange wie möglich in heimischer Umgebung 
gepflegt werden zu können.
Dieser erste wichtige Schritt reicht aber nicht aus, um die 
Pflegeversicherung auch für zukünftige Generationen finanzierbar 
zuhalten. Dieses wurde auch im Rahmen der gestrigen Anhörung seitens 
vieler Experten und der Spitzenverbände der Krankenkassen geäußert. 
Das umlagefinanzierte System kann auch vor dem Hintergrund der 
demografischen Entwicklung nicht auf Dauer die heutigen Leistungen 
der Pflegeversicherung für künftige Generationen sicherstellen.
Darum wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über das aktuelle 
Gesetzgebungs-vorhaben hinaus auch weiter, insbesondere in der 
nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die 
Pflegeversicherung durch kapitalgestützte Elemente ergänzt wird, und 
somit dieser Sozialversicherungszweig langfristig erhalten bleiben 
kann.
Die Sicherung der Finanzierung kann nicht durch einen 
Finanzausgleich von der privaten zur gesetzlichen Pflegeversicherung 
erfolgen. Experten haben dieser Regelung nicht nur eine fehlende 
Verfassungskonformität bescheinigt, sie würde auch nach ca. 15 Jahren
dazu führen, dass die soziale Pflegeversicherung umgekehrt 
Solidarleistungen an die private Pflegeversicherung leisten müsste.
Die ärztliche Versorgung in Heimen, insbesondere im Hinblick auf 
Facharzt-, Nacht- und Wochenendversorgung ist verbesserungsbedürftig.
An dieser Stelle ist aber die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass 
Ärzte an Heimen angestellt werden sollen, aus Sicht der Union keine 
geeignete Lösung. Der Patient muss auch beim Umzug ins Heim die 
Möglichkeit erhalten, seinen vertrauten Hausarzt weiter zu 
konsultieren. Darüber hinaus ist mit einem Heimarzt auch die 
fachärztliche Versorgung in Heimen nicht zwangsweise zu verbessern. 
Auch in dieser Hinsicht haben sich der Experten deutlich gegen eine 
Anstellung von Ärzten und anstelle dessen für verbesserte Kooperation
zwischen Ärzteschaft und Heimen ausgesprochen. Beispiele in der 
Praxis sprechen für eine derartige Regelung.
Angehörige von Pflegeberufen mit weiteren Kompetenzen 
auszustatten, wurde im Rahmen der Anhörung kontrovers diskutiert. Ob 
mehr Delegation oder vertiefte Kooperation und Koordinierung von 
ärztlichen und pflegerischen Leistungen besser geeignet sind, den 
Anschluss an internationale Entwicklungen zu halten, muss noch 
verstärkt diskutiert werden. Ausbildung und Wettbewerb in den 
Pflegeberufen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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