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Hüppe: Integrative Beschulung von Kindern mit Behinderungen an Regelschulen durch Urteil gestärkt

Berlin (ots)

Anlässlich des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom
26.10.2007 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiges Signal
im Bestreben für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne 
Behinderungen. Bisher sah die Regelung vor, dass die Kosten für einen
Integrationshelfer beim Besuch einer integrativen Schule nur dann zu 
tragen sind, wenn das Kind dieser Schule schulrechtlich zugewiesen 
wurde. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil ist der Träger der 
Sozialhilfe auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn 
schulrechtliche Wahlfreiheit besteht, Eltern und Kinder somit die 
Wahl zwischen Förder- und Regelschule haben.
Ziel der Union ist, Menschen mit Behinderungen von Anfang an in 
die Gesellschaft mit einzubinden und gemeinsame Lebenswelten zu 
schaffen. Immer noch werden lediglich 12,9 Prozent der Kinder mit 
sonderpädagogischem Förderbedarf in Deutschland an allgemeinen 
Schulen unterrichtet. Dies ist viel zu wenig, um ein 
selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne 
Behinderungen von Anfang an zu lernen.
Für die Union steht der gemeinsame Unterricht im Vordergrund. 
Daher muss die Regelschule bei der Schulwahl Vorrang haben. Es geht 
nicht darum, dass Kinder mit Behinderungen nicht mehr individuell 
gefördert werden sollen, sondern wo diese Förderung erfolgt.
In anderen europäischen Ländern sind die Integrationsquoten viel 
höher. Eine neue Studie zeigt, dass je mehr Kinder mit Behinderungen 
in Regelschulen unterrichtet werden, desto geringer ist der 
durchschnittliche Kostenaufwand und umso höher ist der 
gesellschaftliche Gewinn.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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