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Stübgen: EU-Ratsgipfel: Weg für eine handlungsfähige EU geebnet

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen des informellen Europäischen
Ratsgipfels vom 18. bis 19. Oktober 2007 in Lissabon erklärt der 
europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael 
Stübgen MdB:
Die auf dem EU-Gipfel erzielte politische Einigung über die 
Verabschiedung des EU-Reformvertrages ist ein Durchbruch im 
langwierigen Europäischen Verfassungsprozess, der zwischenzeitlich 
vollständig zu scheitern drohte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
begrüßt die Übernahme der bereits im Verfassungsentwurf verankerten 
institutionellen Reformen. Damit wird die Europäische Union 
nachhaltig handlungsfähiger.
Die deutsche Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzlerin Dr. 
Angela Merkel, hat zu diesem Durchbruch entscheidend beigetragen. 
Ohne das unter deutscher Ratspräsidentschaft im Juni 2007 
verabschiedete eng umgrenzte Mandat zur Durchführung der 
Regierungskonferenz, in dem alle wichtigen politischen 
Weichenstellungen bereits festgelegt wurden, wäre eine derart 
schnelle Einigung auf einen Vertragstext nicht möglich gewesen.
Nichts desto trotz haben in den letzten Wochen nationale 
Interessen die Verhandlungen zum EU-Reformvertrag erschwert. Bereits 
vor dem informellen Ratsgipfel konnten jedoch verschiedene Probleme 
gelöst werden. Für Großbritannien sind komplexe Sonderregelungen im 
Bereich Justiz und Inneres vereinbart worden. Zudem hat es - wie auch
Polen - hinsichtlich der Anwendung der Grundrechtecharta ein 
"Opt-Out" erklärt. Auch der Streit um Zugangsbeschränkungen für 
deutsche und andere EU-ausländische Studenten in Österreich konnte 
beigelegt werden. Österreich darf in den kommenden fünf Jahren 75 
Prozent seiner Studienplätze für heimische Anwärter reservieren. Die 
EU-Kommission wird ein gegen Österreich in der Sache laufendes 
Verfahren währenddessen aussetzen.
Die leider bis zuletzt verbleibenden Streitpunkte konnten 
schlussendlich noch beim Gipfel einer Lösung zugeführt werden. Der 
Forderung Polens, den so genannten Ioannina-Kompromiss in ein 
rechtsverbindliches Protokoll aufzunehmen, wurde nachgegeben. 
Ioannina räumt einer knapp unterlegenen Minderheit über eine 
Mehrheitsentscheidung im EU-Ministerrat das Recht auf zeitlich 
begrenzte Nachverhandlungen ein. Somit ist eine Blockademöglichkeit 
von Mehrheitsentscheidungen rechtsverbindlich eingeführt worden. 
Allerdings wurde zusätzlich vereinbart, dass der Kompromiss im 
Ministerrat geändert werden kann, jedoch nur bei Einstimmigkeit.
Auch die Auseinandersetzung mit Italien über die künftige Zahl der
Europaparlamentarier konnte beigelegt werden. Italien erhält einen 
Parlamentssitz mehr als ursprünglich vorgesehen und hat mit 73 MdEPs 
die gleiche Anzahl an Abgeordneten wie Großbritannien, was es zur 
Voraussetzung für eine Zustimmung zum Reformvertrag gemacht hatte.
Um die bereits im Verfassungsvertrag verankerte Verkleinerung des 
Europäischen Parlaments auf 750 MdEPs dennoch beibehalten zu können, 
verliert der Präsident des Europäischen Parlaments künftig sein 
Stimmrecht. Dieses im Hinblick auf den demokratischen Proporz im 
Europäischen Parlament unerfreuliche Ergebnis ist nur vor dem 
Hintergrund zu akzeptieren, dass der Kompromiss ein drohendes Veto 
Italiens gegen den Reformvertrag verhindert hat.
Nach der für den 13. Dezember 2007 vorgesehenen Unterzeichnung des 
Reformvertrags muss dieser noch eine schwierige Hürde nehmen: die 
Ratifikation durch alle 27 Mitgliedstaaten. Eine Volksabstimmung muss
nur in Irland zwingend durchgeführt werden. In einer Reihe von 
Staaten gilt im Falle von Referenden die Zustimmung des Volkes als 
nicht gesichert. Hier verbleiben noch Gefahren für das Inkrafttreten 
des Reformvertrages.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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