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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Tillmann/Kampeter: Eckpunkte für eine neue Schuldengrenze in der Verfassung

Berlin (ots)

Die Arbeitsgruppe Föderalismus II der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter Vorsitz von Antje Tillmann MdB, und
die Arbeitsgruppe Haushalt, unter Vorsitz von Steffen Kampeter MdB, 
haben sich gemeinsam mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden 
Michael Meister MdB heute auf folgende Eckpunkte geeinigt:
Ausgeglichener Haushalt als Ziel in die Verfassung aufnehmen
Die europäische Verpflichtung Deutschlands, mittelfristig einen 
ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, wird in der Verfassung 
verankert. Damit wird diesem Aspekt der Generationengerechtigkeit 
eine große Bedeutung im Grundgesetz zugewiesen.
Abschied vom Investitionsbegriff
Damit der Staatshaushalt trotzdem entsprechend konjunkturellen 
Schwankungen "atmen" kann, ist in Abschwungphasen eine vorübergehende
Kreditfinanzierung zuzulassen. Gleichzeitig muss aber sichergestellt 
werden, dass diese Kreditaufnahme innerhalb des Konjunkturzyklus 
wieder "eingefangen" wird. Dazu ist im Bundeshaushalt ein 
Ausgleichskonto einzurichten. Die Kreditobergrenze dieses Kontos 
sollte durch einen Konjunkturfaktor bestimmt werden, dessen 
Berechnung sich an dem Verfahren der europäischen Union orientiert. 
Bis zum Erreichen der "Maastricht"-Schuldenstandsquote von 60 % des 
BIP sind Haushaltsüberschüsse weit überwiegend zur Schuldentilgung zu
verwenden.
Notsituation
Für Sondersituationen außerhalb von Konjunkturschwankungen, z. B. 
Naturkatastrophen und ähnliche Unglücksfälle, soll die Möglichkeit 
zur Überschreitung der Grenze der Nettokreditabnahme bestehen. Diese 
"Notfall-Kredite" sind mit qualifizierter Mehrheit im Bundestag zu 
beschließen.
Bund-Länder Schuldenpakt
Seit der ersten Föderalismusreform ist festgelegt, dass die Länder
35% möglicher Sanktionszahlungen aus einer evtl. Verletzung von Art. 
104 EG-Vertrag tragen müssen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass 
die Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union nur durch Bund 
und Länder gemeinsam erfüllt werden können. Konsequenterweise muss 
auch in der zweiten Föderalismusreform der maximal zulässige 
Verschuldungsrahmen auch für die einzelnen Länder festgelegt werden.
Frühwarnsystem
Die regelmäßige Analyse von Eckdaten des Bundeshaushalts und der 
Länderhaushalte soll ein "Stabilitätsrat" aus Finanzministern und 
Sachverständigen übernehmen, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu 
erkennen. Dieser Stabilitätsrat soll verbindlich das drohende 
Überschreiten der Schuldengrenze feststellen können und Vorschläge 
zur Verhinderung oder Beseitigung von Haushaltsnotlagen geben.
Sanktionen
Wir halten bei Verstößen gegen die Verschuldungsregeln automatisch
eintretende Sanktionsmechanismen für notwendig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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