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++ Einladung zum Pressegespräch | Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zeigt: Bundesverkehrswegeplan 2030 ist verfassungswidrig ++

Termindienst vom 30. September 2021

Einladung zum Pressegespräch | Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zeigt: Bundesverkehrswegeplan 2030 ist verfassungswidrig

Termin:

Pressegespräch zur Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Rechtswidrigkeit des Bundesverkehrswegeplans 2030

Datum/Zeit:

7. Oktober 2021, 13:00 Uhr

Ort:

Zoom-Meeting

zoom.us/j/91519018307

Schnelleinwahl mobil

+496938079883,,91519018307# Deutschland

+496950502596,,91519018307# Deutschland

mit:

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin

Franziska Heß, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Werner Reh, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Verkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleg*innen,

der Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 mit seinen zahlreichen Fernstraßenneubauprojekten, ist nicht nur klimaschädlich, naturzerstörend und überteuert, sondern auch rechts- und verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Die ab kommendem Jahr anstehende turnusmäßige Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans muss Anlass für eine Generalrevision dieser gigantischen Fehlplanung sein. Dafür braucht es einen sofortigen Neubaustopp und den Ausstieg aus den Planungen aller Fernstraßenneubauten, als Startschuss für eine zukunftsfähige Mobilitätsplanung.

Darüber würden wir gern mit Ihnen ins Gespräch kommen und laden Sie dazu herzlich ein. Über eine Anmeldung unter presse@bund.net freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre BUND-Pressestelle

BUND-Pressestelle:

Daniel Jahn | Judith Freund | Heye Jensen

Tel. 030-27586-531 | -497 | -464 | E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Sie erreichen die Pressestelle zurzeit vorrangig mobil:

Judith Freund: 0176-476 841 64

Heye Jensen: 01590-633 23 72

Datenschutzhinweis: Wir wissen um die Kritik an Zoom. Wir bemühen uns um höchstmögliche Sicherheit. Letztlich ist die technische Infrastruktur von Zoom aber auf US-Servern hinterlegt (siehe die Datenschutzerklärung auf zoom.us). Dennoch ist Zoom derzeit der einzige Anbieter, der bei hohen Teilnehmendenzahlen stabil läuft. Zusätzlich ermöglicht Zoom, dass sich Teilnehmende per Telefon einwählen. Der BUND selbst hinterlegt im Zoom-System keine Daten von Webinarteilnehmenden. Informationen zur Datenverarbeitung des BUND nach DSGVO finden Sie unter www.bund.net/datenschutz

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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