++ Atomausstiegs-Deal: Ende mit sehr bitterem Beigeschmack ++
BUND-Kommentar vom 5. März 2021
Atomausstiegs-Deal: Ende mit sehr bitterem Beigeschmack
Anlässlich der heutigen Erklärung des Bundesumweltministeriums über eine Einigung bei den Ausgleichszahlungen für Stromkonzerne nach dem deutschen Atomausstieg erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Die offene Frage der Ausgleichszahlungen hat endlich ein Ende gefunden, aber zu einem viel zu hohen Preis. Die Betreiber bekommen jetzt noch Milliarden für ihre alten Akw. Die Entschädigung dürfte deutlich über den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes liegen.
Die überzogenen Zahlungen lassen sich nur mit dem gleichzeitig erklärten Klageverzicht vor allem von Vattenfall erklären. Vattenfall hatte parallel zur Verfassungsbeschwerde die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs vor einem privaten Investor-Staat-Schiedsgericht verklagt, dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID). Das alles hat einen bitteren Beigeschmack.
Der BUND lehnt Handels- und Investitionsschutzabkommen entschieden ab, die Sonderklagerechte für Konzerne enthalten und verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu Gunsten von Konzerninteressen unterlaufen können.“
Mehr Informationen:
„Atomausstieg, sofort!“, Forderungen des BUND zur Atomgesetz-Novelle 2018: www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atomgesetz-novelle_forderungen.pdf
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