++ Bundesjagdgesetz: Waldumbau darf nicht scheitern ++
BUND-Kommentar vom 27. Januar 2021
Bundesjagdgesetz: Waldumbau darf nicht scheitern
Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Bundesjagdgesetzes im Bundestag fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen. Der Umbau des Waldes von naturfernen Nadelforsten hin zu naturnahen Laubmischwäldern ist dringender denn je, betont der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt :
„Der vorliegende Gesetzesentwurf macht Schritte in die richtige Richtung. Doch wir können es uns angesichts der Klimakrise nicht leisten, dass die natürliche Verjüngung der Wälder weiterhin auch an zu hohen Reh- und Rotwildbeständen scheitert. Nur wenn das Wildtiermanagement stimmt und die natürliche Verjüngung der heimischen Laubbäume eine Chance hat, kann der notwendige Waldumbau gelingen.
Jägerinnen und Jäger tragen durch ihr Wildtiermanagement eine große Verantwortung für die Waldökosysteme und ihre künftige Entwicklung. Sie sollten dabei durch verantwortungsvolle Politik unterstützt werden. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes muss festschreiben, dass auch die Bejagung von Wild ermöglicht, alle standortheimischen und standortgemäßen Baumarten des Waldes ohne Schutzmaßnahmen wie Zäune zu verjüngen.
Enttäuschend ist die hartnäckige Weigerung, Bleimunition zu verbieten. Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sollte es verboten werden, mit bleihaltiger Munition zu jagen. Die über 15-jährige Verwendung von bleifreier Büchsenmunition in weiten Teilen Deutschlands hat gezeigt, dass im Vergleich zu bleihaltiger Munition keine Nachteile entstehen.“
Mehr Informationen zur aktuellen Novelle des Jagdrechts unter: www.bund.net/jagd
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