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++ Korrektur | Bundesrat muss Flächenfraß endlich beenden ++

KORREKTUR: Die korrekte Telefonnummer des BUND-Experten Dr. Andreas Faensen-Thiebes lautet: 0171-58 61 640. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

BUND-Kommentar vom 20. Dezember 2019

Bundesrat muss Flächenfraß endlich beenden

Der Bundesrat soll noch am Freitag über die Verlängerung des §13b des Baugesetzbuches (BauGB) abstimmen, um die bislang befristete Regelung noch einmal um weitere drei Jahre zu verlängern. Gemeinden könnten dann erneut neue Baugebiete in die freie Landschaft hinaus ausweisen - ohne eine Umweltprüfung und ohne verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen. Hierzu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

"Paragraph 13b heizt den Flächenverbrauch an, führt zur Vernachlässigung der Entwicklung innerörtlicher Bauflächen und setzt Fehlanreize zu Lasten der Natur. Mitnichten wird so mehr Wohnraum geschaffen. Wir rufen die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, den Entwurf für die verlängerte Geltung des §13b Baugesetzbuch in der Sitzung des Bundesrats nicht zu zustimmen.

Nachhaltigkeit muss im Baurecht zukünftig bedeuten: Auch in der Praxis braucht es klaren Vorrang der doppelten Innenentwicklung vor dem Neubau auf der grünen Wiese. Dazu muss in einem ersten Schritt der §13b Baugesetzbuch abgeschafft werden, der kaum neuen Wohnraum entstehen lässt, aber zu mehr Zersiedlung der Landschaft führt. Nur so können wir dem weiteren Verlust an Grünfläche und dem damit einhergehen Verlust von Artenvielfalt und kühlendem Grün in der Stadt und auf dem Land begegnen."

Hintergrund:

Der BUND fordert die Änderung des Baugesetzbuches in den Paragraphen 13a und 13b. Vorrangig muss es beim Schaffen neuen Wohnraums um "Flächenrecycling" gehen, also die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen, und "Innenentwicklung", die Nachverdichtung mindergenutzter Flächen, wie sie zum Beispiel Flachbau-Gewerbegebiete, Viertel mit Zeilenbebauung der 50er-Jahre und Siedlungen freistehender Einfamilienhäuser darstellen. Als "Doppelte Innenentwicklung" muss sie einhergehen mit der Konsolidierung der grünen Infrastruktur der Städte.

Um dem derzeitigen massiven Verlust von Grün in der Stadt entgegenzuwirken, muss der Paragraph 13b im Baugesetzbuch abgeschafft werden. Die aktuelle Gesetzeslage hat mitnichten zum massiven Wachstum von Wohnraum, sondern vor allem zu mehr Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft geführt - ein Verlust für Landwirtschaft und Naturschutz gleichermaßen. Auch wird Wohnraum nach §13b Baugesetzbuch ganz überwiegend nicht dort geschaffen, wo Wohnungsnot herrscht, sondern in Gebieten mit vergleichsweise entspanntem Wohnungsmarkt, wie das Beispiel des Regierungsbezirks Tübingen zeigt. Auch in Brandenburg wurden zwar hunderte Hektar bebaut, aber kaum effektiv Wohnraum geschaffen. Die aktuelle Regelung verhindert zudem den Ausgleich von Naturzerstörung.

Kontakt: Dr. Andreas Faensen-Thiebes, BUND-Experte für Bauen und Natur in der Stadt, Tel.: 0171-58 61 640, E-Mail: andreas.faensen-thiebes@bund.net

BUND-Pressestelle:

Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Judith Freund | Heye Jensen

Tel. 030-27586-425 | -531 | -497 | -464 | E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Antje von Broock (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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    ++ Bundesrat muss Flächenfraß endlich beenden ++

    Bitte beachten Sie die Sperrfrist, 20.12.2019, 06:00 Uhr. BUND-Kommentar vom 20. Dezember 2019 Bundesrat muss Flächenfraß endlich beenden Der Bundesrat soll noch am Freitag über die Verlängerung des §13b des Baugesetzbuches (BauGB) abstimmen, um die bislang befristete Regelung noch einmal um weitere drei Jahre zu verlängern. Gemeinden könnten dann erneut neue Baugebiete in die freie Landschaft hinaus ausweisen - ...