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++ COP 25 | BUND-Kurzanalyse zu Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens ++

BUND-Analyse vom 13. Dezember 2019

COP 25 | BUND-Kurzanalyse zu Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens

Die Weltklimakonferenz geht in die heiße Phase, aktuelle Text für den Abschluss der Konferenz liegen jetzt vor. Ann-Kathrin Schneider, Leiterin Internationale Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) analysiert die Textvorschläge zum umstrittenen und bislang nicht konkretisierten Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens:

- Es gibt weder in Artikel 6.2 noch in 6.4 eine Referenz zur Einhaltung von 
  Menschenrechten: "Es ist unglaublich, dass durch eine Konkretisierung von 
  Artikel 6 Marktmechanismen für die Erreichung von nationalen Klimazielen 
  nutzbar gemacht werden sollen. Und das, ohne dass durch Umwelt- und 
  Sozialstandards sichergestellt wird, dass diese Projekte die Rechte der 
  Bevölkerung achten und dass sie nicht zur Zerstörung von Ökosystemen 
  beitragen", sagt Ann-Kathrin Schneider, BUND-Expertin für internationalen 
  Klimaschutz.
- Doppelzählungen in Artikel 6.2: Im Annex, Kapitel III, wird ausformuliert, 
  wie Doppelzählung beim Zertifikatehandel verhindert werden kann. Der gesamte 
  Text steht in einer eckigen Klammer, ist also noch nicht konsensfähig. Im Text
  selbst gibt es bezüglich der Frage, wie das "Corresponding Adjustment", also 
  die Verhinderung von Doppelzählung, durchgeführt werden soll, mehrere eckige 
  Klammern (unter anderem in III, B, 8 & II, E, 17), in denen steht, dass die 
  Nutzung von Zertifikaten nicht zu einer Erhöhung von Emissionen führen darf. 
  BUND-Klimaexpertin Schneider: "Es ist wichtig, dass die Hinweise, dass die 
  Nutzung von Zertifikaten nicht zur Erhöhung von Emissionen führen darf, im 
  Abschlusstext zu Artikel 6.2 erhalten bleiben."
- Doppelzählungen in Artikel 6.4: Es gibt in Artikel 6.4 (Annex, in Kapitel IX)
  noch zwei Optionen zu der entscheidenden Frage, wie sichergestellt wird, dass 
  Emissionsreduktionen nur einmal gezählt werden. Es gibt eine Option, in der 
  Doppelzählungen ausgeschlossen werden, und eine zweite Option, in der 
  Doppelzählungen bis 2023 erlaubt sind. Schneider dazu: "Es ist eine notwendige
  Bedingung für den Emissionshandel, dass die Doppelzählung von Zertifikaten 
  unmöglich gemacht wird. Ein Zertifikatehandel, bei dem 
  Klimaschutzanstrengungen doppelt, also von Verkäufer und Käufer, gezählt 
  werden, würde nicht mehr, sondern weniger Klimaschutz bringen. Das Pariser 
  Klimaschutzabkommen würde dadurch geschwächt."
- Nutzung von alten Kyoto-Zertifikaten (Artikel 6.4, XI und Artikel 6.2, IX): 
  Hinweis: Der entsprechende Absatz in Artikel 6.2 und in Artikel 6.4 ist 
  komplett in eckigen Klammern, also noch nicht konsensfähig. In Artikel 6.2
  gibt es zwei Optionen bezüglich der Übernahme von Zertifikaten: In Option A 
  dürfen sie nicht genutzt werden. Option B ist, dass es keinen Absatz zur 
  Nutzung der Kyoto-Zertifikate gibt. Diese Option würde ihre Nutzung dann 
  ermöglichen. In Artikel 6.4 gibt es momentan noch unterschiedliche Optionen 
  für die Nutzung alter Kyoto-Zertifikate: Die meisten Optionen erlauben die 
  Übernahme und Anrechnung von alten Zertifikaten, meist unter bestimmten 
  Bedingungen. Zum Beispiel, dass nur eine gewisse Anzahl von Zertifikaten (um 
  wie viele es sich handelt, wird nicht beziffert) zur Anrechnung auf nationale 
  Klimaschutzziele (NDCs) genutzt werden darf (Option B). Oder dass die Nutzung 
  von Zertifikaten nur bis 2023 möglich ist (Option C). Es gibt auch eine 
  Option, unter der die Nutzung von alten Zertifikaten ohne Bedingungen möglich 
  ist (Option D) und eine Option, unter der die Nutzung von Zertifikaten gar 
  nicht möglich ist (Option E). Schneider: "Nach neuesten Berechnungen von 
  Climate Analytics entsprechen alle alten Kyoto-Zertifikate einem Äquivalent 
  4,65 Gigatonnen CO2. Würden sie also ihre Gültigkeit behalten, könnten allein 
  die Kyoto-Zertifikate zu einer weiteren Erderhitzung von 0,1 Grad beitragen." 
   

Weitere Informationen und ein FAQ finden Sie unter: www.bund.net/cop25

BUND-Papier zur Beteiligung der Zivilgesellschaft: Der BUND hat anlässlich der COP 25 Empfehlungen für die Verbesserung der Partizipation der Zivilgesellschaft im Prozess um die Anpassung der nationalen Klimaziele, in englischer Sprache, veröffentlicht: www.bund.net/cop25-zivilgesellschaft

Der BUND vor Ort in Madrid:

Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt ist in der Zeit vom 08. - 14. Dezember auf der COP 25 und steht für Interviews und Einschätzungen gerne zur Verfügung. Anfragen bitte über Judith Freund, BUND-Pressereferentin, ebenfalls vor Ort, unter +49 176 47684164.

Die BUND-Expertin für Internationale Klimapolitik, Ann-Kathrin Schneider, ist bis zum 14. Dezember vor Ort und mobil erreichbar unter +49 151 24087297.

BUND-Pressestelle:

Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Judith Freund | Heye Jensen

Tel. 030-27586-425 | -531 | -497 | -464. | E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Antje von Broock (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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