++ COP 25 | BUND-Kurzanalyse zu Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens ++
BUND-Analyse vom 13. Dezember 2019
COP 25 | BUND-Kurzanalyse zu Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens
Die Weltklimakonferenz geht in die heiße Phase, aktuelle Text für den Abschluss der Konferenz liegen jetzt vor. Ann-Kathrin Schneider, Leiterin Internationale Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) analysiert die Textvorschläge zum umstrittenen und bislang nicht konkretisierten Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens:
- Es gibt weder in Artikel 6.2 noch in 6.4 eine Referenz zur Einhaltung von Menschenrechten: "Es ist unglaublich, dass durch eine Konkretisierung von Artikel 6 Marktmechanismen für die Erreichung von nationalen Klimazielen nutzbar gemacht werden sollen. Und das, ohne dass durch Umwelt- und Sozialstandards sichergestellt wird, dass diese Projekte die Rechte der Bevölkerung achten und dass sie nicht zur Zerstörung von Ökosystemen beitragen", sagt Ann-Kathrin Schneider, BUND-Expertin für internationalen Klimaschutz. - Doppelzählungen in Artikel 6.2: Im Annex, Kapitel III, wird ausformuliert, wie Doppelzählung beim Zertifikatehandel verhindert werden kann. Der gesamte Text steht in einer eckigen Klammer, ist also noch nicht konsensfähig. Im Text selbst gibt es bezüglich der Frage, wie das "Corresponding Adjustment", also die Verhinderung von Doppelzählung, durchgeführt werden soll, mehrere eckige Klammern (unter anderem in III, B, 8 & II, E, 17), in denen steht, dass die Nutzung von Zertifikaten nicht zu einer Erhöhung von Emissionen führen darf. BUND-Klimaexpertin Schneider: "Es ist wichtig, dass die Hinweise, dass die Nutzung von Zertifikaten nicht zur Erhöhung von Emissionen führen darf, im Abschlusstext zu Artikel 6.2 erhalten bleiben." - Doppelzählungen in Artikel 6.4: Es gibt in Artikel 6.4 (Annex, in Kapitel IX) noch zwei Optionen zu der entscheidenden Frage, wie sichergestellt wird, dass Emissionsreduktionen nur einmal gezählt werden. Es gibt eine Option, in der Doppelzählungen ausgeschlossen werden, und eine zweite Option, in der Doppelzählungen bis 2023 erlaubt sind. Schneider dazu: "Es ist eine notwendige Bedingung für den Emissionshandel, dass die Doppelzählung von Zertifikaten unmöglich gemacht wird. Ein Zertifikatehandel, bei dem Klimaschutzanstrengungen doppelt, also von Verkäufer und Käufer, gezählt werden, würde nicht mehr, sondern weniger Klimaschutz bringen. Das Pariser Klimaschutzabkommen würde dadurch geschwächt." - Nutzung von alten Kyoto-Zertifikaten (Artikel 6.4, XI und Artikel 6.2, IX): Hinweis: Der entsprechende Absatz in Artikel 6.2 und in Artikel 6.4 ist komplett in eckigen Klammern, also noch nicht konsensfähig. In Artikel 6.2 gibt es zwei Optionen bezüglich der Übernahme von Zertifikaten: In Option A dürfen sie nicht genutzt werden. Option B ist, dass es keinen Absatz zur Nutzung der Kyoto-Zertifikate gibt. Diese Option würde ihre Nutzung dann ermöglichen. In Artikel 6.4 gibt es momentan noch unterschiedliche Optionen für die Nutzung alter Kyoto-Zertifikate: Die meisten Optionen erlauben die Übernahme und Anrechnung von alten Zertifikaten, meist unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel, dass nur eine gewisse Anzahl von Zertifikaten (um wie viele es sich handelt, wird nicht beziffert) zur Anrechnung auf nationale Klimaschutzziele (NDCs) genutzt werden darf (Option B). Oder dass die Nutzung von Zertifikaten nur bis 2023 möglich ist (Option C). Es gibt auch eine Option, unter der die Nutzung von alten Zertifikaten ohne Bedingungen möglich ist (Option D) und eine Option, unter der die Nutzung von Zertifikaten gar nicht möglich ist (Option E). Schneider: "Nach neuesten Berechnungen von Climate Analytics entsprechen alle alten Kyoto-Zertifikate einem Äquivalent 4,65 Gigatonnen CO2. Würden sie also ihre Gültigkeit behalten, könnten allein die Kyoto-Zertifikate zu einer weiteren Erderhitzung von 0,1 Grad beitragen."
Weitere Informationen und ein FAQ finden Sie unter: www.bund.net/cop25
BUND-Papier zur Beteiligung der Zivilgesellschaft: Der BUND hat anlässlich der COP 25 Empfehlungen für die Verbesserung der Partizipation der Zivilgesellschaft im Prozess um die Anpassung der nationalen Klimaziele, in englischer Sprache, veröffentlicht: www.bund.net/cop25-zivilgesellschaft
Der BUND vor Ort in Madrid:
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt ist in der Zeit vom 08. - 14. Dezember auf der COP 25 und steht für Interviews und Einschätzungen gerne zur Verfügung. Anfragen bitte über Judith Freund, BUND-Pressereferentin, ebenfalls vor Ort, unter +49 176 47684164.
Die BUND-Expertin für Internationale Klimapolitik, Ann-Kathrin Schneider, ist bis zum 14. Dezember vor Ort und mobil erreichbar unter +49 151 24087297.
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