++ Konzernklagen gegen Klimaschutzgesetze stoppen ++
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BUND-Kommentar vom 10. Dezember 2019
Konzernklagen gegen Klimaschutzgesetze stoppen
Anlässlich des heutigen Treffens der Energie-Charta-Konferenz in Brüssel und der Ankündigung des Energiekonzerns Uniper, die Niederlande wegen des dortigen Kohleausstiegs auf Grundlage des Energie-Charta-Vertrags vor einem Investor-Staat-Schiedsgericht zu verklagen, erklärt Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
"Es ist ein Skandal, dass Konzerne ganze Staaten vor einer Paralleljustiz wegen Klimaschutzgesetzen verklagen können. Bei den Debatten um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA haben wir immer vor der Gefahr solcher Angriffe auf demokratische Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt und des Klimas durch Investor-Staat-Schiedsgerichte gewarnt. Jetzt ist diese Realität eingetroffen und Uniper droht damit, die Niederlande wegen des dortigen Kohleausstiegs zu verklagen.
Schon Vattenfall hat auf Grundlage des Energie-Charta-Vertrags gegen den Atomausstieg die Bundesrepublik vor einem Investor-Staat-Schiedsgericht verklagt. Der Streitwert liegt mittlerweile bei mehr als fünf Milliarden Euro. Das zeigt, dass wir alle Handels- und Investitionsschutzabkommen, die solche Konzernklagen möglich machen, aufkündigen müssen - auch den Energie-Charta-Vertrag."
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Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Antje von Broock (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin