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Die Bundeswahlleiterin

Europawahl 2019: Informationsangebot für Deutsche im Ausland

Wiesbaden (ots)

Wahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen 
Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 
grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein 
Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie der Bundeswahlleiter 
mitteilt, werden Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik 
Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind,
nur auf förmlichen Antrag hin bei Vorliegen der entsprechenden 
Voraussetzungen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Das hierfür 
erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot des 
Bundeswahlleiters unter Europawahl, Informationen für Wähler, 
Deutsche im Ausland, zur Verfügung.

Antragsvordrucke sind außerdem voraussichtlich ab Mitte Februar 2019
* bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der 
Bundesrepublik Deutschland,
* bei den Stadt- und Kreiswahlleitungen in der Bundesrepublik 
Deutschland sowie
* beim
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Postfach 17 03 77
53029 Bonn
Germany

oder unter der E-Mail-Adresse  antrag@bundeswahlleiter.de erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für weitere Personen 
angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in 
der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich 
und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise vom 
Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im 
Original übermittelt werden. Eine Übermittlung des Antrags per E-Mail
oder per Fax ist nicht zulässig. Er muss bis spätestens zum 21. Tag 
vor der Wahl (5. Mai 2019) bei der zuständigen Gemeinde in 
Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die 
ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig an
die Gemeinde geschickt werden.

Im Internetangebot des Bundeswahlleiters befinden sich ausführliche 
Informationen zum Wahlrecht für
1. Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen 27 Mitgliedstaaten der 
Europäischen Union,
2. Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen 
Union,
3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem 
Aufenthalt im Ausland.
 
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des 
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu
finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt


Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Die Bundeswahlleiterin, übermittelt durch news aktuell