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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Noch keine Steuererklärung gemacht? - Abgabefrist läuft am 31. Oktober ab

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Die einen machen die Steuererklärung recht früh, damit sie es hinter sich haben, andere schieben sie so lange vor sich her, bis es nicht mehr geht. Wer zur letzteren Gruppe gehört, sollte so langsam in die Puschen kommen, denn die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 läuft am 31. Oktober aus. Warum Sie diesen Termin nicht verpassen sollten, verrät Ihnen Oliver Heinze.

Sprecher: Wer seine Steuererklärung für 2021 selbst macht und noch nicht abgegeben hat, sollte sich beeilen. Spätestens am 31. Oktober sollte sie dem Finanzamt vorliegen, sonst kann das nämlich teuer werden.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 21 Sek.): "Wenn die Abgabefrist abgelaufen ist, werden für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer zusätzlich zur Steuer fällig, mindestens aber 25 Euro. Das heißt, wenn Sie beispielsweise einen Monat und einen Tag später abgeben, dann zahlen Sie schon 0,5 Prozent oder eben mindestens 50 Euro obendrauf."

Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Spielraum für Ermessensentscheidungen wie früher gibt es kaum noch. Trotzdem gibt es gute Gründe, für die Steuererklärung Zeit einzuplanen.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 20 Sek.): "Wenn Sie Ihre Steuererklärung über das Online-Portal ELSTER machen, brauchen Sie zum Beispiel einen sicheren Zugang. Dafür benötigen Sie unter anderem ein elektronisches Zertifikat, das Sie per Mail vom Finanzamt erhalten. Aber das funktioniert für viele nur mit einem Freischaltcode. Und den bekommen Sie per Post vom Finanzamt. Das alles kann schon mal einige Tage dauern."

Sprecher: Außerdem gibt es einige neue Steuervorteile, die man leicht übersehen kann, wenn man die Steuererklärung als Laie selbst macht. Die im ersten Coronajahr eingeführte Homeofficepauschale zum Beispiel.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 34 Sek.): "Das heißt, wenn Sie zu Hause kein eigenes Arbeitszimmer haben, aber im Homeoffice waren, können Sie immerhin für bis zu 120 Tage 5 Euro am Tag steuerlich geltend machen. Dazu kommt dann noch die Pendlerpauschale für die Tage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind. Die Pendlerpauschale, viele kennen Sie auch als Entfernungspauschale, wurde jüngst für längere Arbeitswege erhöht und gilt auch für Fahrgemeinschaften. Für die einfache Fahrt zum Arbeitsplatz bis 20 Kilometer können Sie 30 Cent pro Kilometer ansetzen, ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent."

Sprecher: Auch für angefallene Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen sollte man sich Zeit nehmen. Die werden nämlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Oder Sie lassen doch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung für 2021 machen. Das erspart Ihnen Arbeit und Sie bekommen zusätzlich zehn Monate mehr Zeit.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 23 Sek.): "Wer seine Einkommensteuererklärung von unseren Experten machen lassen möchte, der kann einfach anrufen oder eine Mail schreiben. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Welche bei Ihnen in der Nähe ist, finden Sie unter vlh.de. Mit einer Beraterin oder einem Berater von der VLH an Ihrer Seite können Sie die Steuervorteile ermitteln lassen, die Ihnen zustehen."

Abmoderationsvorschlag: Die Zeit tickt: Wenn Sie Ihre Erklärung zur Einkommensteuer noch nicht gemacht haben, wird's Zeit. Die Frist läuft am 31. Oktober ab. Alle Infos dazu, worauf Sie achten sollten und Unterstützung finden unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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