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Neues Urteil: - Geteiltes Arbeitszimmer, doppelter Steuervorteil!

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Je nach Job kann man heutzutage eigentlich von überall aus arbeiten, zum Beispiel von Zuhause, im sogenannten Homeoffice. Viele haben sich extra ein Arbeitszimmer eingerichtet und setzen die Kosten dafür jedes Jahr von der Steuer ab. Bisher galt: Egal, wie viele Personen ein Arbeitszimmer nutzten, es war höchstens ein Betrag von 1.250 Euro absetzbar. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ändert das jetzt. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Das Urteil des Bundesfinanzhofs besagt: Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt nicht mehr vom Arbeitszimmer ab, sondern von den Personen, die es nutzen. Teilen sich zum Beispiel zwei Personen ein Arbeitszimmer, kann nun JEDER bis zu 1.250 Euro geltend machen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:09 Min.): "Das bedeutet: Wenn ein Lehrer-Ehepaar zu Hause den Unterricht vorbereitet, kann es insgesamt bis zu 2.500 Euro in seiner Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten angeben."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Wichtig ist aber: Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht aus.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:10 Min.): "Die Kosten für das Homeoffice können nur dann abgesetzt werden, wenn ein richtiges Arbeitszimmer existiert. Das muss außerdem büromäßig eingerichtet sein und darf hauptsächlich nur für berufliche Zwecke genutzt werden."

Sprecher: Dann können Sie die Kosten für Schreibtisch, Stuhl, Leselampe oder die Renovierung absetzen. Und auch die Ausgaben für Miete, Strom und Heizung kann man anteilig in der Steuererklärung angeben. Machen kann das jeder Arbeitnehmer, der keinen eigenen Arbeitsplatz im Unternehmen hat.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:13 Min.): "Zum Beispiel Lehrer, Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter zählen dazu. Bestimmte Berufsgruppen, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, können die vollen Kosten für das Zimmer angeben. Das sind zum Beispiel Künstler, Schriftsteller oder auch Journalisten."

Sprecher: Bei Fragen zu den komplizierten Steuerthemen kann man sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:24 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer und Rentner rund um die Einkommensteuererklärung. Die Mitglieder müssen sich dann um gar nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 900.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Dank eines neuen Urteils des Bundesfinanzhofs kann nun jeder einzelne Homeoffice-Nutzer das Arbeitszimmer steuerlich absetzen - und zwar jeweils bis zu einer Höchstgrenze von 1.250 Euro im Jahr. Mehr Infos zum Thema finden Sie auch unter www.vlh.de.

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Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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