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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen melden

Nürnberg (ots)

Der Jahreswechsel ist für viele Eigentümer von
Kapitalvermögen der Stichtag, an dem ihnen Kapitalerträge 
gutgeschrieben werden. Aus diesem Anlass weist die Bundesagentur für 
Arbeit (BA) darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II alle 
Einkünfte aus Kapitalvermögen melden müssen, auch wenn es sich dabei 
um geringe Summen handelt.
Bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II werden neben dem 
Vermögen grundsätzlich alle Einnahmen der Leistungsempfänger 
berücksichtigt. Nur wenige Einkommensarten, wie beispielsweise das 
Pflegegeld bei häuslicher Pflege von Angehörigen, werden nicht 
angerechnet.
Zu den anzurechnenden Einnahmen, die häufig übersehen und nicht 
angegeben werden, zählen auch Erträge aus Kapitalvermögen, wie 
beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren 
oder Gewinnausschüttungen. Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt
allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe 
solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht 
angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. 
Nur so kann ermittelt werden, ob die Bagatellgrenze auch unter 
Berücksichtigung anderer gelegentlicher Einnahmen in geringer Höhe 
nicht überschritten wird.
Kapitaleinkünfte nicht zu melden, kann unangenehme Konsequenzen 
haben. Durch einen automatisierten Datenabgleich werden sämtliche 
Kapitalerträge von Arbeitslosengeld II-Empfängern ermittelt und 
anschließend mit den gemeldeten Beträgen verglichen. Auch wenn die 
Anzeige der Einnahmen schlicht vergessen wurde, handelt es sich um 
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einer Strafanzeige wegen 
Betruges rechnen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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