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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Gemeinsamer Arbeitgeberservice von Agenturen und Arbeitsgemeinschaften verbessert Chancen für Arbeitsuchende

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will zusammen
mit den Arbeitsgemeinschaften den Service für Arbeitgeber und damit 
die Chancen für Arbeitsuchende weiter verbessern: Die bundesweit 178 
Agenturen für Arbeit wollen daher gemeinsam mit den 
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) prüfen, inwieweit in den jeweiligen 
Agenturbezirken ein gemeinsamer Arbeitgeberservice aufgebaut oder wie
bestehende Kooperationsmodelle weiterentwickelt werden können.
Die ARGEn aus Kommunen und Agenturen sind zuständig für die 
Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Bislang haben Agenturen
und ARGEn in vielen Fällen keinen gemeinsamen Arbeitgeberservice, so 
dass es für Unternehmen in einer Region meist zwei oder sogar noch 
mehr Ansprechpartner auf Seiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung 
gibt.
Durch einen partnerschaftlich geführten, gemeinsamen 
Arbeitgeberservice aus Agenturen und ARGEn sollen Arbeitgeber 
zukünftig vor Ort nur noch einen Ansprechpartner haben und 
vergleichbare Dienstleistungen aus einer Hand erhalten. Ziel ist, 
Arbeitgebern eine passgenaue Vermittlung anzubieten sowie die 
Kundenzufriedenheit dieser speziellen Zielgruppe zu erhöhen. 
"Arbeitgeber erwarten von uns einen sehr guten Service mit möglichst 
wenig Aufwand und Bürokratie", erklärte der für das operative 
Geschäft zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt. "Zufriedene Arbeitgeber
melden uns auch die nächste offene Stelle. Das hilft den Arbeitslosen
- mit einem gemeinsamen Arbeitgeberservice ist es e-gal, ob sie von 
der Agentur oder ARGE betreut werden", betonte Alt.
Mit dem gemeinsamen Service kann nicht nur ein einheitlicher 
Auftritt gegenüber Arbeitgebern geschaffen werden. Die öffentliche 
Hand kann dadurch auch vorhandene Ressourcen bündeln und 
Doppelstrukturen abbauen.
Der gemeinsame Arbeitgeberservice verbessert die Chancen für 
Arbeitsuchende und erhöht die Transparenz am Arbeitsmarkt: Vermittler
von Agentur und ARGE greifen zukünftig auf denselben Stellenpool zu. 
D.h. alle Stellen stehen allen Arbeitsuchenden gleichermaßen zur 
Verfügung, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld, 
Arbeitslosengeld II oder überhaupt keine Leistungen erhalten.
Empfänger von Arbeitslosengeld II werden von bundesweit 354 
Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen, 69 zugelassenen 
kommunalen Trägern (Optionskommunen) sowie 19 Agenturen und Kommunen 
in getrennter Trägerschaft betreut. Für Arbeitsuchende, die 
Arbeitslosengeld I erhalten oder keinen Leistungsanspruch haben, sind
die Agenturen für Arbeit zuständig.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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