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Bundesagentur für Arbeit (BA)

01805-2200: Telefonhotline informiert über "Hartz-Gesetze"

Nürnberg (ots)

Eine Telefon-Hotline der Bundesanstalt für Arbeit
informiert über die neuen Gesetzesregelungen für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Unter der bundesweit einheitlichen
Rufnummer 0 18 05-22 00 geben Call-Center-Mitarbeiter für 12 Cent pro
Minute täglich von 7 bis 22 Uhr zum Beispiel Auskunft über
Personal-Service-Agenturen (PSA), den Existenzgründerzuschuss für
eine Ich-AG und die neuen Regeln für geringfügige Beschäftigungen
("Mini-Jobs"). Auch neue finanzielle Förderungsmöglichkeiten, die die
Eingliederungschancen für Ältere verbessern, werden erklärt. Ab Juli
müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits nach Erhalt
der Kündigung beim Arbeitsamt melden. In vielen Fällen kann das
Arbeitsamt in einen neuen Arbeitsplatz vermitteln, so dass es nicht
erst zu Arbeitslosigkeit kommen muss (Job-to-Job-Vermittlung). Auch
hierüber gibt das Call-Center Auskunft.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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