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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitsämter und Hauptzollämter erfolgreich im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch

Nürnberg (ots)

Arbeitsämter und Hauptzollämter sind auch im Jahr
2001 entschlossen gegen Gesetzesverstöße infolge illegaler
Beschäftigung und Leistungsmissbrauch vorgegangen. Die Aktivitäten
konzentrierten sich in erster Linie auf schwerwiegende Verstöße, die
regelmäßig mit aufwändigen Ermittlungen verbunden sind. In Folge der
getroffenen Feststellungen wurden Geldbußen in einer Gesamthöhe von
119 Millionen EUR verhängt. Darüber hinaus wurden zahlreiche
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Trend zu strafbarem Verhalten
setzte sich leider auch im Jahr 2001 weiter fort. So lagen bei 69.000
der festgestellten Verstöße Hinweise auf Straftaten vor.
Ein Schwerpunkt der Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit lag wie in
den Vorjahren im Baubereich. Durch umfangreiche und intensive
Ermittlungen konnten vielfältige Verschleierungstaktiken aufgedeckt
werden. Wegen Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
wurden insgesamt Geldbußen in Höhe von 53 Millionen EUR festgesetzt.
Aber nicht nur der Baubereich wird regelmäßig überprüft. Auch in
anderen Branchen ermitteln die Mitarbeiter der Arbeitsämter oder der
Hauptzollämter. So konnten im vergangenen Jahr insbesondere auch im
Transportgewerbe schwerwiegende Rechtsverletzungen aufgedeckt und
geahndet werden.
Aufgrund von Ermittlungen der Hauptzollämter wurden gegen 3.700
Arbeitgeber aus der Baubranche und gegen 1.700 Arbeitgeber aus
anderen Bereichen Strafverfahren eingeleitet. In den daraus
resultierenden Gerichtsverfahren wurden rd. 2,5 Millionen EUR an
Geldstrafen sowie Haftstrafen in einem Gesamtumfang von rd. 200
Jahren verhängt.
Im Jahr 2001 wurden zudem zahlreiche Verstöße gegen das
Arbeitsgenehmigungsrecht und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
aufgedeckt. Wegen illegaler Ausländerbeschäftigung wurden durch die
Arbeitsämter im vergangenen Jahr Geldbußen in Höhe von insgesamt 25
Millionen EUR ausgesprochen und in 10.000 Fällen Strafanzeige
erstattet. In 2.400 Fällen wurden Geldbußen wegen unerlaubter
Arbeitnehmerüberlassung in Höhe von insgesamt 14 Millionen EUR
verhängt, in 370 Fällen mussten Strafanzeigen erstattet werden.
Leistungsmissbrauch stellt nach wie vor den größten Anteil  der
aufgedeckten Fälle dar. Die Summe der festgesetzten Geldbußen macht
jedoch wegen des verhältnismäßig niedrigeren Bußgeldrahmens nur einen
kleinen Teil aus. Mit Geldbußen  ahndeten die Arbeitsämter 132.000
Fälle (14 Millionen EUR ). In 36.000 Fällen bestand Straftatverdacht.
Durch das Computer-Abgleichsverfahren zwischen der
Leistungsempfängerdatei der Bundesanstalt für Arbeit und den von den
Arbeitgebern gemeldeten Daten zur Sozialversicherung (DALEB) konnten
zudem Überzahlungen in Höhe von über 50 Millionen EUR aufgedeckt und
zurückgefordert werden.
Die Zollverwaltung und die Arbeitsverwaltung werden auch weiterhin
alle Anstrengungen unternehmen, Zuwiderhandlungen im Bereich
illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch einzudämmen. Im
Bereich der Zollverwaltung wurden die  Arbeitsbereiche zur Bekämpfung
der illegalen Beschäftigung bei den Hauptzollämtern personell
erheblich verstärkt und organisatorisch effizienter ausgestaltet. 
Die Beschäftigten werden durch die ebenfalls ausgebaute Informations-
und Koordinierungszentrale zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung
(InKo - BillBZ) in Köln unterstützt und werden von dort zusätzliche
Impulse für die Prüf- und Ermittlungstätigkeit erhalten.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihre zur Missbrauchsbekämpfung
eingesetzten 2.900 Mitarbeiter neu organisiert und intensiv geschult.
Alle  Arbeitsämter verfügen jetzt  über eigene Einheiten.
Neben der Verfolgung und Ahndung von Verstößen bemüht sich die
Bundesanstalt für Arbeit verstärkt um Aufklärung und Information,  um
gesetzeswidrige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Zur
Zeit läuft eine bundesweite Informationskampagne unter dem Titel
"Legal. Illegal. Nicht egal!" mit Inseraten, Plakaten, Broschüren und
einem Internet-Informationsangebot unter www.arbeitsamt.de/illegal.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.IIIb3@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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