Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Alles klar?! - Amtsdeutsch ade

Nürnberg (ots)

BA startet mit bürgerfreundlicheren Bescheiden

Bescheide von Behörden sind nicht selten in einem Amtsdeutsch verfasst, das es dem Leser schwer macht, die wesentlichen Inhalte sofort zu erfassen und zu verstehen. Unverständlichkeit kann zu Verständigungsschwierigkeiten führen. Das führt wiederum zu einer unnötigen Hürde zwischen Bürger und Verwaltung. Misstrauen in die Entscheidungen der Behörde ist die Folge. Um Verständnisbarrieren abzubauen, werden in der Grundsicherung nun bürgerfreundlichere Bescheide eingesetzt. Mit Vertretern aus Beratungsstellen für Arbeitslose und mit Leistungsempfängern, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Schreiben verständlicher formuliert. Dazu zählen zum Beispiel die Bewilligungs- oder die Ablehnungsbescheide auf Arbeitslosengeld II, die jährlich millionenfach versandt werden. Allein zehn Millionen Bewilligungsbescheide verlassen jährlich die Jobcenter.

"Durch eine Klarheit der Sprache wollen wir die Akzeptanz in die Arbeit der Jobcenter erhöhen und damit auch mehr Vertrauen in unsere Entscheidungen aufbauen", meint Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung bei der BA. Alt erhofft sich dadurch auch eine Reduzierung von Widersprüchen, die oft nur deshalb eingelegt werden, weil Bescheide nicht verstanden werden. Alt warnt aber auch vor zu hohen Erwartungen: "DEN optimalen Bescheid gibt es nicht. Wir werden immer einen Konflikt zwischen bürgerfreundlicher Formulierung und rechtlichen Erfordernissen haben."

Ob die neuen Formulierungen auch tatsächlich verständlicher sind, wurden in der Praxis getestet. Die Reaktionen der Kunden waren durchweg positiv.

So heißt es zum Beispiel künftig nicht mehr: Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt.

Sondern: Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • 12.05.2010 – 13:45

    15. "Tag des Ausbildungsplatzes" erfolgreich

    Nürnberg (ots) - Mitarbeiter und Führungskräfte der Agenturen für Arbeit (AA) und der Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher (ARGEn) haben am gestrigen Dienstag, dem "Tag des Ausbildungsplatzes", wieder zahlreiche Unternehmen besucht oder telefonisch Kontakt aufgenommen. Neben der Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplätze haben die Kollegen vor allem dafür geworben, auch ...

  • 10.05.2010 – 10:20

    Erfolgsgeschichte hält an - BERUFE-Universum erreicht 1,5 Millionen Jugendliche

    Nürnberg (ots) - planet-beruf.de ist ein Portal der Bundesagentur für Arbeit. Es begleitet Jugendliche seit September 2008 bei ihrer Berufswahl. Das Selbsterkundungsprogramm BERUFE-Universum ist das Herzstück von planet-beruf.de. Das Motto "Check deine Talente" fordert Jugendliche auf, ihre persönlichen Stärken zu überprüfen. In der Berufsberatung und in der ...

  • 07.05.2010 – 14:05

    Ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern!

    Nürnberg (ots) - Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Bundesverbandes der Freien Berufe, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des ...