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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Software kann zu Verwirrung in Buchhaltungen führen

Nürnberg (ots)

Durch kurzfristige Schwierigkeiten im
Software-Bereich kommt es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit 
(BA) an so genannte Dritte zu Zuordnungs-Schwierigkeiten in 
Buchhaltungen.
Betroffen sind Zahlungen der ARGEn, die beispielsweise direkt an 
Vermieter oder Versorgungsunternehmen gehen. Dabei wird unter 
bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine 
Kundennummer) nicht angegeben, so dass der Empfänger die Summe nicht 
zuordnen kann.
Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher sind nicht 
betroffen.
Betroffene können sich bei der Zuordnung der Zahlungen von der 
ARGE unterstützen lassen. Zahlreiche Unternehmen, vor allem 
Immobilienverwaltungen, werden direkt angesprochen.
Der Fehler soll bis zum 12. Dezember behoben sein.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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