BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA zum Steuerkompromiss im Vermittlungsausschuss: Mehr Licht als Schatten - Für Entwarnung zu früh!
Berlin (ots)
"In der Summe mehr Licht als Schatten für den Mittelstand kennzeichnen das Vermittlungsergebniss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz," so die Bewertung von Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e. V. (BGA), des nun ausgehandelten Steuerkompromisses.
"Die erheblichen Belastungen für Kapitalgesellschaften verschärfen die konjunkturelle Lage zusätzlich und machen deutlich, dass es dringender denn je ist, über eine Weiterentwicklung des Steuerrechtes nachzudenken. Eingriffe in unternehmerische Strukturen stehen dem vorrangigen politischen Ziel, Wachstum zu stärken und mehr Beschäftigung zu schaffen, diametral entgegen", so Börner.
"Erfreulich ist, dass massive Belastungen für Bürger und Personenunternehmen vorerst vom Tisch sind," so Börner weiter. Insbesondere die verschärfte Dienstwagenbesteuerung, die Einschränkung der Eigenheimzulage, die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs, aber auch die Streichung der Lifo- Bewertungsmethode wären ein erheblicher Schlag gegen den Mittelstand gewesen.
"Der BGA appelliert an die Politik, solche willkürliche Maßnahmen in kommenden Steuerinitiativen nicht weiter zu verfolgen. Alle Parteien sind aufgefordert, dass eine Prüfung steuerlicher Regelungen nur in engem Zusammenhang mit der weiteren, mittelstandsfreundlichen Senkung der Steuersätze erfolgt", erklärt Börner vor dem Hintergrund des beschlossenen Prüfauftrages für den Abbau weiterer Steuervergünstigungen.
"In das Steuerrecht muss wieder mehr Systematik und Logik einziehen," fordert Börner. Bedenklich stimmt den BGA beispielhaft das unsystematische Herumkurieren an Symptomen. Die nun aufgenommenen gewerbesteuerliche Regelung, macht deutlich, dass die strukturellen Probleme der Gewerbesteuer nur durch die Abschaffung in Gänze gelöst werden können. Anzustreben ist eine wirtschaftsfördernde Alternative mit einem Hebesatzrecht für die Kommunen."
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