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BGA zur Reform der EU-Bananenmarktordnung: Geplantes Windhundverfahren ist fauler Kompromiss

Berlin (ots)

"Das geplante Windhundverfahren ist der falsche Weg
zur Lösung des Bananenkonflikts. Es handelt sich um einen faulen
Kompromiss zu Lasten der mittelständischen Importeure." Dies erklärte
Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß-
und Außenhandels (BGA), heute in Berlin. Der Rat der
EU-Landwirtschaftsminister wird morgen in Brüssel endgültig über die
Annahme eines entsprechenden Reformvorschlages entscheiden. Eine
reine Zollregelung, die der BGA fordert, soll demnach erst im Jahre
2006 in Kraft treten.
"Völlig unvorhersehbar ist, wie hoch die zugeteilte
Kontingentsmenge sein wird. Damit ist eine vorausschauende und
langfristige Geschäftsplanung nicht mehr möglich. Unsere Importeure
werden gezwungen sein, ihre überschüssigen Bananen in das Hafenbecken
zu kippen. Wir sind der Auffassung, dass allein die reine
Zollregelung ein transparentes und praktikables Verfahren
gewährleistet. In dieser Form würden sich auch keine Konflikte mit
den Regeln der WTO ergeben. Ich fordere deshalb den Agrarrat
nachdrücklich auf, im Interesse des freien Welthandels die
Kontingente sofort abzuschaffen."
Nach dem geplanten Windhundverfahren werden die bestehenden
Einfuhrkontingente für Bananen aus Drittländern und AKP-Ländern in
Höhe von 3,4 Millionen Tonnen in Quoten für jeweils eine oder zwei
Wochen unterteilt. Frühestens einige Tage vor dem
Teilkontingentszeitraum können die Einführer bei der zuständigen
Behörde ihres Mitgliedsstaates einen Antrag auf Erteilung einer
Einfuhrgenehmigung stellen. Überschreiten die angemeldeten Mengen die
verfügbare Kontingentsmenge, wird auf alle Anträge ein Kürzungsfaktor
angewendet.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist zudem eine
Verfassungsbeschwerde des Hamburger Bananenimporteurs T. Port (GmbH &
Co.) anhängig, die von den Verfassungsrichtern unter dem
Gesichtspunkt des "ausbrechenden Rechtsakts" im Sinne des
Maastricht-Beschlusses zu prüfen ist. Es geht dabei um die Frage, ob
Rechtsakte der Europäischen Organe sich in den Grenzen der ihnen
eingeräumten Hoheitsrechte halten oder aus ihnen ausbrechen. Vom
Ausgang dieses Verfahrens hängt es ab, ob die Bananenmarktordnung in
Deutschland anwendbar bleibt.
Ansprechpartner:
Volker Tschirch
Pressesprecher
Tel.: 030/59 00 99 521
Fax:  030/59 00 99 529
Mobil: 0170/3113738

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