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"Zapp": Bestseller "Feuerherz" vor Gericht - Strafbefehl gegen angebliche Kindersoldatin Senait Mehari

Hamburg (ots)

Nach Recherchen des NDR-Medienmagazins "Zapp"
müssen sich jetzt gleich mehrere Gerichte mit dem Wahrheitsgehalt des
Bestsellers "Feuerherz" beschäftigen. In dem laut Verlag 
Droemer-Knaur alleine in Deutschland 450.000 Mal verkauften Buch 
schildert die Sängerin Senait Mehari ihre Kindheit als angebliche 
Kindersoldatin während des Krieges zwischen Eritrea und Äthiopien. 
Das Buch über Meharis Leben inspirierte Luigi Falornis Film 
"Feuerherz", der als deutscher Beitrag im Wettbewerb der Berlinale 
läuft, die am 7. Februar beginnt. ("Zapp": Mittwoch, 30. Januar, um 
23.00 Uhr im NDR Fernsehen.)
Im Auftrag mehrerer Eritreer hat jetzt eine Frankfurter Anwältin 
Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht. In der Klageschrift, 
die "Zapp" vorliegt, werden von Senait Mehari und dem Verlag ihrer 
Biografie, Droemer-Knaur, zahlreiche Widerrufe und Unterlassungen 
verlangt. Zusätzlich wird eine Geldentschädigung gefordert. Die 
Kläger wehren sich gegen Meharis Darstellung, die gemeinsam besuchte 
Schule in einem Lager der eritreischen Rebellenorganisation ELF sei 
ein militärisches Ausbildungscamp für Kindersoldaten gewesen.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat nach "Zapp"-Recherchen 
bereits einen Strafbefehl gegen Senait Mehari erlassen. Wegen übler 
Nachrede soll die Sängerin 9000 Euro zahlen. Senait Mehari hatte 
sowohl in ihrem Buch "Feuerherz" als auch in Interviews unter anderem
in "Zapp" über eine namentlich benannte Mitschülerin behauptet, sie 
sei eine "brutale Kommandantin" gewesen, quasi eine 
menschenverachtende Mörderin und Soldatin. Die Berliner 
Staatsanwaltschaft kam nach zahlreichen Zeugenbefragungen zu der 
Überzeugung, dass diese Behauptung durch nichts belegt sei. Senait 
Mehari habe trotz Aufforderung keine Zeugen für ihre 
"herabwürdigenden" Äußerungen benennen können. Sie hat nach 
"Zapp"-Recherchen zwischenzeitlich Einspruch gegen den Strafbefehl 
eingelegt, so dass es auch hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen 
wird.
Nach "Zapp"-Recherchen gingen diesen juristischen 
Auseinandersetzungen monatelange Verhandlungen zwischen der Autorin 
Senait Mehari, ihrem Verlag Droemer-Knaur und den jetzigen Klägern 
voraus. Der Verlag bot immer wieder Geldzahlungen an. Auch 
Namensänderungen wurden angeboten - alles vergebens. Den Klägern gehe
es nicht um Geld, erklärte ihre Anwältin gegenüber "Zapp". Vielmehr 
wollten sie, dass Senait Mehari ihre "unwahre Geschichte" nicht 
länger aufrecht erhalte. Sie wollten jetzt nicht weiter tatenlos 
zusehen, wie Senait Mehari ihre gemeinsame Kindheit als "frei 
erfundene Kindersoldatin" vermarkte. Auch gegen die Verfilmung des 
Buches werde man juristisch vorgehen, sobald der genaue Inhalt 
bekannt sei. Die Produzenten dieses Kinofilmes, der als deutscher 
Wettbewerbsbeitrag auf der Berlinale seine Premiere feiert, wollten 
sich gegenüber "Zapp" weder zum Inhalt noch zu den Vorwürfen äußern.
Senait Mehari hatte bereits vor einem Jahr gegenüber "Zapp" ihre 
Lebensgeschichte relativiert. Das NDR-Medienmagazin hatte sie zuvor 
mit seinen Recherchen konfrontiert, nach denen wesentliche Teile 
ihrer Biografie falsch seien. Ihre Bezeichnung als "Kindersoldatin" 
sowohl im Buch als auch in zahlreichen Medienauftritten erklärte sie 
damals im "Zapp"-Interview als "Erfindung der Medien". Die damaligen 
"Zapp"-Recherchen lösten ein umfangreiches Medienecho aus. Die vom 
"Feuerherz"-Verlag Droemer-Knaur in einer Presseerklärung 
angekündigte und in vielen Zeitungen vermeldete Klage gegen "Zapp" 
wurde niemals eingereicht. Stattdessen wurde mit mehreren Millionen 
Euro öffentlicher Gelder der Film "Feuerherz" produziert.
30. Januar 2008/IB

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