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Der Reisesicherungsschein - Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Aktuelle Umfrage der Zurich Gruppe Deutschland zeigt geringe Kenntnis bei Urlaubern

Der Reisesicherungsschein - Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters / Aktuelle Umfrage der Zurich Gruppe Deutschland zeigt geringe Kenntnis bei Urlaubern
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Frankfurt/Main (ots)

Individualurlaub oder Pauschalreise? Eine GfK-Umfrage im Auftrag 
der Zurich Gruppe Deutschland ermittelte jetzt, dass der 
Pauschalurlaub immer noch der Deutschen liebste Reiseform ist. Mehr 
als 44 Prozent der Befragten gaben an, ihren Urlaub in diesem Jahr 
über einen Reiseveranstalter buchen zu wollen. Bei der Entscheidung 
ist für rund 70 Prozent der Umfrageteilnehmer der Preis 
ausschlaggebend. Lediglich 29,4 Prozent achten auf Image und Größe 
des Veranstalters. Doch was, wenn sich der Traum vom sorglosen Urlaub
in der Ferne plötzlich in Luft auflöst?
Versicherung gegen Insolvenz - der Reisesicherungsschein
In den letzten Jahren verunsicherten Insolvenzen von 
Reiseveranstaltern die Verbraucher und zeigten, wie schnell sich der 
ersehnte Urlaub in einen Albtraum verwandeln kann. Die Folge sind 
Bilder von wartenden und verärgerten Urlaubern, die in Hotels und auf
Flughäfen festsitzen und gezwungen sind auf eine Regelung ihrer 
Rückreise zu warten. In einem solchen Fall genießen Pauschalreisende 
jedoch eine besondere Absicherung: Sie besitzen die Garantie für den 
Heimflug und die volle Erstattung von Reisepreis, Reiseanzahlung 
sowie allen notwendigen Mehraufwendungen wie zum Beispiel Hotel- und 
Verpflegungskosten. Voraussetzung ist ein gültiger 
Reisesicherungsschein nach § 651 k BGB. Reisesicherungsscheine, d.h. 
die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter, sind in Deutschland 
seit 1994 Pflicht und müssen den Kunden mit Übergabe der 
Reiseunterlagen ausgehändigt werden.
Trotz der Bedeutung des Reisesicherungsscheins belegt die Umfrage 
der Zurich Gruppe, dass die Kenntnisse von Verbrauchern noch immer 
unzureichend sind. Fast die Hälfte der Befragten gab zu, die exakte 
Bedeutung des Dokuments nicht zu kennen. Von den Umfrageteilnehmern, 
die angaben den Reisesicherungsschein zu kennen, gehen zwar 59,2 
Prozent richtig davon aus, dass mit Erhalt des Papiers die Rückreise 
aus dem Urlaub abgesichert ist - 47 Prozent sind dennoch gleichzeitig
der Meinung, dass der Sicherungsschein auch bei Reiserücktritt 
schützt. Von Versicherungsschutz im Krankheitsfall oder bei Unfall im
Ausland gehen fälschlicherweise 34,7 Prozent der Befragten aus.
Die Zurich Gruppe - als einer der führenden Anbieter von 
Reisesicherungsscheinen in Deutschland und Europa - weist Verbraucher
darauf hin, dass in den letzten Jahren immer wieder gefälschte 
Reisesicherungsscheine kursierten. Ein ungültiger 
Reisesicherungsschein gewährleistet Reisenden im Insolvenzfall des 
Reiseveranstalters keinen Schutz. Deshalb ist es notwendig, vor der 
Zahlung des Reisepreises unbedingt die Gültigkeit des 
Sicherungsscheines zu kontrollieren. Die Umfrage ergab, dass die 
Mehrheit der Befragten die Gültigkeit des Scheines überprüft - 
dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht absichern mit rund 30 
Prozent immer noch sehr hoch. "Wir raten allen Reisenden, nach Erhalt
der Unterlagen bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zu 
überprüfen, ob der Reiseveranstalter dort wirklich versichert ist", 
so Dr. Marita Kraemer, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe 
Deutschland, "das einfachste ist ein kurzer Anruf bei dem auf dem 
Sicherungsschein genannten Versicherer." Mindestangaben im 
Reisesicherungsschein sind Anschrift und Telefonnummer des 
Versicherers, Angabe des Versicherungszeitraumes sowie der 
Versicherungssumme.
Service-Information:
Weitere Informationen zur Absicherung in der Freizeit und bei 
Reisen finden Sie unter www.zurich.de oder im Reiseportal www.tip.de 
unter der Rubrik Service für Reisende.
Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich 
Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2006) von über 6,8 
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 38 Milliarden EUR und 
rund 5.700 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen 
in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zur 
Risikoabsicherung, zur Vorsorge und zum Vermögensaufbau aus einer 
Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität 
stehen dabei an erster Stelle.

Pressekontakt:

Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Solmsstraße 27-37
60252 Frankfurt
Deutschland

Telefon +49 (0) 69 7115 2323
Telefax +49 (0) 69 7115 3453
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