BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
"Kopftuch reloaded" - BAG entscheidet über Verbot religiöser Zeichen am Arbeitsplatz
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet am Mittwoch, den 30. Januar 2019 zur Frage, ob die Weisung einer Arbeitgeberin (Drogeriemarktunternehmen) gegenüber einer Verkaufsberaterin und Kassiererin, ohne Kopftuch am Arbeitsplatz zu erscheinen, wirksam ist. Es besteht eine Kleiderordnung, nach der unter anderem religiöse Zeichen und Kopfbedeckungen aller Art bei Kundenkontakt nicht getragen werden dürfen (Az. 10 AZR 299/18).
Das BAG hat einen ähnlich gelagerten Fall (ebenfalls privates Unternehmen) im Jahr 2002 zugunsten einer Arbeitnehmerin entschieden, inzwischen gibt es jedoch aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2017 zu diesem Thema. "Im Kern stehen sich die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin und die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers gegenüber, seinen Betrieb religionsneutral zu organisieren", sagt Wolfgang Lipinski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT. "Man darf gespannt sein, wie sich das BAG positioniert, vor allem auch deshalb, weil der Fall eine gesellschaftspolitische Dimension hat", so der Experte weiter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Pressemitteilung.
Mit besten Grüßen Markus Bauer Rechtsanwalt Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Praxisgruppe Arbeitsrecht BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ganghoferstraße 33 80339 München Tel.: +49-89-35065-1104 Fax: +49-89-35065-123 mailto:Markus.Bauer@bblaw.com http://www.beitenburkhardt.com