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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im Fall "Cicero"

Berlin (ots)

Sehr seltsam mutet manche Reaktion auf das Urteil
aus Karlsruhe zur Pressefreiheit an. Selbst die Staatsanwaltschaft 
Potsdam, die ja die Durchsuchung der »Cice- ro«-Redaktion beantragt 
und damit den verfassungswidrigen Eingriff der Strafjustiz in die 
Pressefreiheit ausgelöst hatte, ließ ihren Sprecher erklären, es sei 
gut,  dass die Rechtslage nun geklärt ist.
 Das war sie aber schon Jahrzehnte vor den rechtswidrigen Beschlüssen
von Amts- und Landgericht Potsdam, worauf ausdrücklich im Urteil 
verwiesen wird. Man kann es daher bestenfalls als Nachhilfe lesen. 
Für Staatsanwälte und Richter, die der Spitze des Bundeskriminalamts 
den einen von 192 eingeweihten Beamten liefern wollten, der ein 
»Geheimpapier« weitergegeben hatte. Denn  die Juristen mussten 
wissen, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, zu diesem Zweck 
Redaktionen sowie Arbeits- und  Wohnräume von Journalisten zu 
durchsuchen, Computer, Datenträger, Telefon- und Notizbücher zu 
beschlagnahmen. Wie die Bundesregierung natürlich wusste, dass es 
unzulässig ist, das Recht von Journalisten, ihre Informanten geheim 
zu halten, dadurch auszuhebeln, dass man sie einfach einer Straftat 
beschuldigt. Etwa der Beihilfe zur Verletzung eines 
Dienstgeheimnisses.
 All das wurde in Karlsruhe bekräftigt. Ob das Urteil die 
Pressefreiheit stärkt, muss sich zeigen. Nicht zuletzt bei der vom 
Bundesjustizministerium angekündigten »Harmonisierung« von 
Bestimmungen der Strafprozessordnung.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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