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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Einladung zum Gespräch und zum Dialog.
Handreichung zum Thema Christen und Muslime in Deutschland

Hannover (ots)

Am heutigen Dienstag, 28. November, hat der Rat
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) seine zweite 
Handreichung zum Dialog zwischen Christen und Muslimen in Deutschland
vorgestellt. Sie solle sowohl Mitgliedern der evangelischen Kirche 
als auch der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zur Orientierung 
dienen, erklärte der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang 
Huber, bei der Vorstellung in Berlin. Dabei verstehe der Rat die 
124-seitige Broschüre auch als einen sachorientierten Beitrag zum 
Gespräch mit Muslimen in Deutschland. Zusammen mit dem Vorsitzenden 
der vom Rat eingesetzten Ad-hoc-Kommission, Jürgen Schmude, wies der 
Ratsvorsitzende darauf hin, dass der EKD-Text 86 "Klarheit und gute 
Nachbarschaft" die aktuellen gesellschaftlichen Debatten wahrnehme 
und gleichzeitig den Kirchengemeinden Leitlinien an die Hand gebe für
die Zusammenarbeit mit muslimischen Partnern. Die gute Nachbarschaft 
werde längst zwischen Christen und Muslimen praktiziert, meinte der 
frühere Bundesminister und Präses der EKD-Synode, Jürgen Schmude. Sie
habe auch weiterhin gute Entwicklungschancen. Kritische Fragen bei 
den Gesprächen seien deshalb keine Angriffe, sondern notwendiges 
Bemühen um Verständigung und Verständnis.
Hannover/Berlin, 28. November 2006
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Hinweis:
EKD-Texte 86, "Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime 
in Deutschland. Eine Handreichung des Rates der EKD", kann zum Preis 
von 2 Euro bestellt werden beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser 
Straße 12, 30419 Hannover, Fax: 0511/2796-457; Email:  versand@ekd.de
Die Einführung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber im Wortlaut:
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland stellt heute eine 
neue Ausarbeitung zum Zusammenleben von Christen und Muslimen in 
Deutschland vor. Diese trägt den Titel "Klarheit und gute 
Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland".
Nach der Veröffentlichung der Handreichung "Zusammenleben mit 
Muslimen in Deutschland. Gestaltung der christlichen Begegnung mit 
Muslimen" im Jahr 2000 ist dies die zweite Handreichung zu diesen 
Fragen. Sie soll sowohl Mitgliedern der evangelischen Kirche als auch
der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zur Orientierung dienen. Sie 
versteht sich auch als ein sachorientierter Beitrag zum Gespräch mit 
Muslimen in Deutschland.
In den zurückliegenden Jahren haben neue Entwicklungen im 
Verhältnis zum Islam ein neues Nachdenken herausgefordert. Der 
Missbrauch des Islam durch radikalislamische Gruppen, die Diskussion 
um das Kopftuch im Schuldienst, die Frage nach den geeigneten 
Schritten zur stärkeren gesellschaftlichen Integration von Muslimen, 
die Bemühungen muslimischer Verbände um ihre Position in der 
deutschen Gesellschaft, die Bemühungen um islamischen 
Religionsunterricht sind nur einige der signifikanten neuen 
Herausforderungen, vor die sich unsere Gesellschaft und mit ihr auch 
unsere Kirche gestellt sieht. Der 11. September 2001 ist zu einem 
Datum geworden, nach welchem eine Reihe von Fragen neu zu stellen 
war. Der Karikaturenstreit und andere Auseinandersetzungen des Jahres
2006 haben den Orientierungsbedarf in wichtigen Fragen unterstrichen.
Dies hat auch in der evangelischen Kirche zu ausführlichen und zum
Teil kontroversen Diskussionen geführt. Von den Leitungsorganen der 
Kirche wurden immer wieder orientierende Klärungen erwartet. Der Rat 
der EKD hat deshalb vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe unter dem 
Vorsitz von Dr. Jürgen Schmude beauftragt, diese neuen 
Herausforderungen zu durchdenken. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt in
der neuen Handreichung vor. Angesichts der komplexen Fragestellung 
und eingedenk der Tatsache, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe 
sich dieser Aufgabe ehrenamtlich neben ihren sonstigen 
Verpflichtungen gewidmet haben, ist die Arbeit zügig zum Abschluss 
gekommen. Auch im Namen des Rates der EKD danke ich der Arbeitsgruppe
und ihrem Vorsitzenden Jürgen Schmude sehr herzlich für die Sachkunde
und die beharrliche Zielorientierung bei der Erarbeitung dieses 
Textes.
Die neue Handreichung beginnt mit theologischen Reflexionen über 
den Wahrheitsanspruch von Christentum und Islam, über Gemeinsames und
Trennendes in beiden Religionen und über die Motivation der 
evangelischen Kirche zur Begegnung mit Muslimen.
In dem umfangreichen Teil über "Spannungsbereiche 
gesellschaftlicher Integration" werden Schlüsselfragen der 
gegenwärtigen Debatte erörtert. Es geht um die Rolle der Religionen 
im säkularen Rechtsstaat, um das Verhältnis des Islam zu 
demokratischen Prinzipien, um Religionsfreiheit und Religionswechsel,
um die Menschenrechte insgesamt, um den Umgang mit Minderheiten, um 
religiös legitimierte Gewalt und um die Friedensverpflichtung der 
Religionen. In besonderer Weise beschäftigt sich dieser Teil mit der 
Wechselwirkung zwischen Religion, Migration und Integration.
Der dritte Teil konzentriert sich auf die Spannungsbereiche des 
praktischen Zusammenlebens. Der Blick richtet sich auf Ehe und 
Familie, das Verhältnis der Generationen, die Geschlechterrollen, die
Probleme und Chancen christlich-muslimischer Ehen, die Situation in 
den Bildungseinrichtungen einschließlich der Kindertagesstätten, den 
islamischem Religionsunterricht und das Kopftuch im Schuldienst. In 
diesem Abschnitt geht es aber auch um das religiöse 
Gemeinschaftsleben; dabei werden der Bau von Moscheen, die Nutzung 
kirchlicher Räume durch Muslime, das Schächten und der Umgang mit Tod
und Sterben angesprochen. Die Aufgabe der interkulturellen Öffnung 
sozialer Dienste wird in dem Abschnitt über "Muslime in der Diakonie"
konkretisiert.
Den Kirchengemeinden werden konkrete Leitlinien für die 
Zusammenarbeit mit muslimischen Partnern gegeben. Deswegen werden im 
vierten Teil Informationen über den "Organisierten Islam" 
zusammengestellt und Gesichtspunkte dargelegt, die bei der 
Zusammenarbeit zu beachten sind.
Schließlich werden im abschließenden Teil "Ziele und Inhalte 
interreligiöser Zusammenarbeit" präzisiert; dabei greift die 
evangelische Kirche auf jahrzehntelange Erfahrungen zurück. Die 
Kritik, die an manchen Gestaltungsformen des christlich-islamischen 
Dialogs geäußert wird, wird dabei aufgegriffen. Zur Frage von 
gemeinsamen Gebeten und religiösen Feiern werden nicht nur 
Möglichkeiten erwogen, sondern auch Grenzen deutlich markiert.
Die erste Handreichung zu diesem Thema, die im Jahr 2000 
veröffentlicht wurde, behält weiterhin ihre Gültigkeit und ihren 
Wert. An zahlreichen Stellen des neuen Textes wird auf diese 
Handreichung Bezug genommen, um Zusammenhänge nicht zu wiederholen, 
sondern damalige Erkenntnisse und Positionen erneut zu 
unterstreichen. Der neue Text macht deutlich, an welchen Stellen wir 
unsere Positionen bekräftigt, an welchen wir sie neu durchdacht und 
weiterentwickelt haben.
Die neue Handreichung trägt den Titel "Klarheit und gute 
Nachbarschaft", weil sie eine Reihe von kontroversen Fragen aufgreift
und zu Klärungen beitragen will. In das Verständnis des Islam und 
seiner Wegleitung durch die Muslime selbst wollen wir damit nicht 
eingreifen.
Der Respekt vor dem Glauben und der Überzeugung des anderen ist 
eine Grundbedingung. Das schließt die Bereitschaft ein, die Motive 
und Intentionen der jeweils anderen zu verstehen und zu respektieren,
auch wenn man sie nicht unbedingt teilt. Doch haben Überzeugungen 
dort ihre Grenze, wo sie anderen den Respekt versagen und 
grundlegende Menschenrechte in Frage stellen. Eine Grenze zeigen wir 
beispielsweise dort auf, wo Menschen den nach ihrer Auffassung 
mangelnden Respekt gegenüber dem, was ihnen heilig ist, zum Anlass 
nehmen, mit Gewalt zu drohen oder Gewalt anzuwenden. Der 
Aufforderung, wir sollten uns als Kirche am flammenden Protest von 
Muslimen gegen einen solchen Mangel an Respekt ein Beispiel nehmen, 
folgen wir deshalb nicht. Den gewaltfreien Charakter von geistigen 
Auseinandersetzungen halten wir vielmehr für unaufgebbar. Wir sind 
auch nicht der Auffassung, dass jedes Verhalten aus der 
Religionsfreiheit gerechtfertigt werden kann. Der Rat der EKD hält 
deshalb an seiner Auffassung fest, dass der Wunsch einer muslimischen
Lehrerin, in ihrem Unterricht an der öffentlichen Schule durchgängig 
ein Kopftuch zu tragen, Zweifel an ihrer Eignung für diese Aufgabe 
begründet. Ob diesen Zweifeln durch eine Prüfung des Einzelfalls und 
der konkreten schulischen Situation oder durch eine generelle 
gesetzliche Regelung Rechnung getragen wird, steht demgegenüber auf 
einem anderen Blatt. Respekt vor dem Glauben anderer muss auch 
einschließen, dass man solche kritischen Rückfragen stellt; man muss 
freilich auch bereit sein, sich selbst solchen Rückfragen 
auszusetzen. Wenn Unklarheiten bearbeitet und Unsicherheiten 
vermindert werden, können Verständnis und Vertrauen wachsen.
Gute Nachbarschaft von Christen und Muslimen ist das Ziel, dem 
sich die evangelische Kirche verpflichtet weiß und zu dem sie mit 
dieser Handreichung beitragen möchte. Deshalb ist diese Ausarbeitung 
eine Einladung zu Gespräch und Dialog.
Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen einen Dialog mit 
muslimischen Repräsentanten in Deutschland begonnen, um weitere 
Schritte zur gesellschaftlichen Integration aktiv und im intensiven 
Gespräch mit den Muslimen selbst zu gestalten. Dies ist von vielen 
Seiten ausdrücklich begrüßt worden.
Ich selbst habe Repräsentanten muslimischer Verbände in 
Deutschland Anfang 2005 zum ersten Mal zu einem Spitzengespräch 
eingeladen, dem ein Fachgespräch folgte. Dies ist auch in diesem Jahr
so geschehen, und ich werde das auch im kommenden Jahr fortsetzen.
Der Rat der EKD hofft, dass er mit den hier vorliegenden 
Erfahrungen und Reflexionen Klarheit und gute Nachbarschaft in 
unserer Gesellschaft zum Wohle aller fördert.
Die Einführung des Vorsitzenden der Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Islam" 
des Rates der EKD, Dr. Jürgen Schmude
Mit dem Titel "Klarheit und gute Nachbarschaft" hat die 
Arbeitsgruppe ihr Ziel beim Schreiben dieser Handreichung benannt. 
Zum Erreichen beider Zielpunkte will sie sachliche Hilfen 
bereitstellen. Das könnte nicht gelingen, wenn man vor allem 
kritische Abgrenzung betriebe, und ebenso nicht, wenn diplomatische 
Sprache jeglichen Anschein von Zumutungen vermeiden sollte.
Die gute Nachbarschaft wird längst zwischen Christen und Muslimen 
praktiziert. Sie hat weiterhin gute Entwicklungschancen. Kritische 
Fragen bei den Gesprächen sind keine Angriffe, sondern notwendiges 
Bemühen um Verständigung und Verständnis. Die neueren Ereignisse und 
Entwicklungen, die den Rat der EKD zur Auftragserteilung für diese 
Schrift veranlasst haben, müssen in der Begegnung mit den Muslimen 
Gesprächsgegenstände sein können.
Betrachtet man die Schwerpunkte der Handreichung, die einerseits 
auf Nachfragen und Klarstellungen abzielen, andererseits 
Verständigung und Zusammenarbeit unterstützen, dann sind die 
letzteren weit zahlreicher und gewichtiger. Also handelt es sich um 
kein Abgrenzungspapier. Und auch nicht um die Anleitung für das den 
Kirchen so gern - und so unzutreffend - vorgeworfene "blauäugige" 
Umgehen mit den Muslimen.
Wer bei Dialog und gemeinsamen Aktionen von Christen und  Muslimen
helfen will, muss auch theologisch Handreichung bieten (S. 15 ff., 
106 ff.). Da geht es um Hilfen für weitere Gemeinsamkeiten in der 
religiösen Praxis ohne Vermischung mit der Folge der Irritation auf 
beiden Seiten.
Auch Muslimen bietet die Demokratie des Grundgesetzes großartige 
Chancen zu einem Leben in Frieden und Religionsfreiheit (S. 22 ff.). 
Die evangelische Kirche hat den Wert und die großen Vorteile des 
säkularen und demokratischen Rechtsstaats längst erkannt und mehrfach
bekräftigt. Diese Vorzüge dienen auch Angehörigen anderer Religionen,
und sie sollen es. Sie dürfen freilich nicht, auch nicht um der 
Religionsfreiheit willen, selbst in Frage gestellt werden.
Es verdient Hervorhebung, dass nach Meinung der meisten Muslime in
Deutschland Islam und Demokratie vereinbar sind (S. 26). Die anderen,
die sich darüber ausschweigen oder gegenteiliger Meinung sind, müssen
sich dazu kritisch befragen lassen.
In mehrheitlich islamischen Ländern ist die Religionsfreiheit für 
Christen vielfach eingeschränkt oder praktisch aufgehoben. Eine 
Vergeltung dieses Unrechts an den in Deutschland lebenden Muslimen 
kommt rechtlich, aber auch aus Glaubensgründen nicht im Geringsten in
Betracht (S. 28).
Das islamische Menschenrechtsverständnis und Folgerungen aus der 
Scharia, der religiösen Rechtsordnung der Muslime, sind auch in 
Deutschland relevant (S. 33 ff.). Die Schrift gibt dazu Informationen
und stellt klare Fragen.
Insbesondere wird gegen jegliche Benachteiligung und 
Diskriminierung von Frauen Front gemacht. Von der Freiheit und 
Gleichberechtigung der Frauen darf es keine Abstriche geben, auch aus
religiösen Gründen nicht. Wo Frauen gar Gewalt angetan wird, muss das
Strafrecht mit möglichst noch größerer Konsequenz als bisher 
eingesetzt werden (S. 42, 54/55).
Terroranschläge und Gewaltakte haben dazu geführt, dass die 
Öffentlichkeit nicht den Friedensauftrag der Religionen, sondern 
Gefahren und Gewaltpotentiale in den Blick genommen hat. Dem 
nachdrücklich und nach Möglichkeit gemeinsam entgegenzutreten, ist 
Aufgabe der Muslime wie der Christen (S. 42 ff.).
Weiterhin tritt die evangelische Kirche für die Einführung eines 
islamischen Religionsunterrichts im Sinne des Artikels 7 Grundgesetz 
ein (S. 61 ff.). Die für alle Religionsgemeinschaften bestehenden 
Voraussetzungen dafür müssen freilich auch die Muslime erfüllen.
Auch gegen die Verleihung des Status der Körperschaft öffentlichen
Rechts an islamische Religionsgemeinschaften erhebt die EKD keine 
grundsätzlichen Bedenken (S. 79 ff.). Dabei darf es ebenfalls keinen 
Verzicht auf die bewährten rechtlichen Erfordernisse einer solchen 
Verleihung geben. Der evangelischen Kirche liegt daran, dass in 
diesem Zusammenhang beachtet wird, ob die jeweilige 
Religionsgemeinschaft zum gedeihlichen Zusammenleben der Menschen 
beiträgt, wie es die christlichen Kirchen tun, oder ob von ihr 
abträgliches, desintegrierendes Verhalten zu erwarten ist.
Bewährte Fachleute aus Theologie, Islamwissenschaft und 
praktischer kirchlicher Arbeit mit Muslimen haben in der 
Arbeitsgruppe dafür gesorgt, dass die Schrift ausführliche 
Informationen und Gesprächsanleitungen enthält.. Weiterhin sollen 
Gemeinden und kirchliche Amtsträger den Kontakt mit Vertretern 
muslimischer Vereine und Verbände pflegen und dabei auch vor dem 
Risiko von Missverständnissen in der Öffentlichkeit nicht von 
vornherein zurückschrecken (S. 77 ff.)
Gespräche und Zusammenarbeit mit den Muslimen haben auf allen 
Ebenen und in allen Bereichen der Kirche zugenommen (S. 106). Die EKD
begrüßt diese Entwicklung  und möchte sie mit dieser Schrift durch 
Hilfen und Ratschläge fördern. Die in Deutschland bestehenden großen 
Chancen für ein gelingendes Miteinander sollen weiter genutzt werden 
(S. 119). Dann kann das von dieser Gemeinsamkeit ausgehende Signal 
auch über die Grenzen unseres Landes hinaus wirken.

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

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