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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Nikolaus Schneider kündigt Rückzug vom Amt als EKD-Ratsvorsitzender an

Hannover (ots)

Nikolaus Schneider wird zum 10. November 2014 vom Amt als Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurücktreten und aus dem Rat der EKD ausscheiden. Schneider, seit 2010 oberster Repräsentant von 23,4 Millionen evangelischen Christen in Deutschland, begründete seinen Schritt gegenüber dem Rat der EKD: "Die Begleitung meiner an Krebs erkrankten Frau macht diesen Schritt unerlässlich. Unserem gemeinsamen Weg will ich alle Zeit widmen. Dieser Wunsch ist mit meinen EKD-Ämtern nicht zu vereinbaren." Anne und Nikolaus Schneider sind seit 1970 verheiratet.

Landesbischof Jochen Bohl, stellvertretender Ratsvorsitzender der EKD: "Wir haben großen Respekt vor dieser Entscheidung. Anne und Nikolaus Schneider wünschen wir viel Kraft auf dem vor ihnen liegenden Weg. Nikolaus Schneider danken wir für seine Bereitschaft, mit uns in den kommenden Monaten einen geordneten Wechsel im Amt des Ratsvorsitzenden vorzubereiten." Bohl kündigte an, dass Mitglieder des Rates ab sofort Termine des Ratsvorsitzenden zur Entlastung von Nikolaus Schneider übernehmen werden.

Irmgard Schwaetzer, Präses der EKD-Synode: "Unsere Gedanken und Gebete begleiten Anne und Nikolaus Schneider in der kommenden Zeit. Im November 2014 werden Synode und Kirchenkonferenz über die Nachfolge im Ratsvorsitz entscheiden." Die Synode ist das Kirchenparlament der EKD und hat 126 Mitglieder aus den zwanzig evangelischen Landeskirchen Deutschlands. Die Synode tagt vom 9. bis 12.November 2014 in Dresden. In der Kirchenkonferenz kommen die Leitungen der EKD-Gliedkirchen zusammen.

Nikolaus Schneider, 1947 in Duisburg geboren, war bis 2013 Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und gehört seit 2003 dem Rat der EKD an. Wirtschafts- und Sozialethik, Ökumene von evangelischer und katholischer Kirche sowie der Dialog der Religionen stellen Schwerpunkte seines theologischen und kirchlichen Arbeitens dar. 2012 wurde Schneider mit der Buber-Rosenzweig-Medaille, 2013 mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet.

Hinweis für Redaktionen: Nikolaus Schneider wird am heutigen Nachmittag eine persönliche Erklärung in Berlin abgeben. Angaben zu Zeitpunkt und Ort folgen gesondert.

Hannover, 30. Juni 2014

Pressestelle der EKD Dr. Michael Brinkmann

Fakten zu EKD und Ratswahl

In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen ihre Gestalt gefunden. Ohne die Selbstständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die Leitungsorgane der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Verwaltung und die laufenden Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz führt das Kirchenamt der EKD.

Die derzeitige 11. Synode besteht aus 126 Mitgliedern. 106 Synodale wurden durch die Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt, 20 Synodale hat der Rat berufen. Die Synodalen haben jeweils zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Die Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und über sie zu beschließen. Dazu gehören etwa Kirchengesetze sowie Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz.

Die Kirchenkonferenz wird von Vertreterinnen und Vertretern der Leitungen der 20 Gliedkirchen gebildet. In der Arbeit der Kirchenkonferenz findet die direkte Mitverantwortung der Landeskirchen für den Weg der EKD ihren Niederschlag. Die Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, über die Arbeit der EKD und die gemeinsamen Anliegen der Gliedkirchen zu beraten, sie kann dem Rat und der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben. Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz hat stets der oder die Ratsvorsitzende inne.

Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

Dem Rat der EKD gehören für eine Amtsperiode von sechs Jahren 15 Mitglieder an, von denen 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden; die oder der Präses der Synode ist 15. Mitglied kraft Amtes. Die aktuelle Amtszeit des Rates endet im November 2015. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam in getrennten Wahlgängen mit Zweidrittelmehrheit den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin.

Scheidet ein Mitglied aus dem Rat aus, erfolgt für dieses eine Neuwahl für den Rest der Amtsdauer des Rates. Sie wird von einem Ratswahlausschuss vorbereitet, der Synode und Kirchenkonferenz spätestens zwei Wochen vor Beginn der Synodaltagung einen Wahlvorschlag für den zu besetzenden Platz im Rat vorlegt. Im Jahr 2014 tagt die Synode von 9. bis 12. November 2014 in Dresden. Wird der Ratsvorsitz vakant, erfolgt die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers für die verbleibende Zeit der Amtsperiode des Rates. Gleiches gilt für die Wahl eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin, die in einem gesonderten Wahlgang erfolgt.

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
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