Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Naturheilärzte in ihrer Existenz bedroht
Verfassungsbeschwerde gegen den Wegfall der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel eingelegt
Murnau (ots)
Vier Ärzte für Naturheilverfahren, Homöopathie und Anthroposophische Medizin haben gestern (28.07.04) beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den Wegfall der Erstattungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel speziell aus den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophische Medizin durch das GMG eingereicht.
Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, die Ausgrenzung rezeptfreier Arzneimittel aus der GKV-Erstattung wieder rückgängig zu machen. Die Ärzte machen geltend, dass durch die prinzipielle Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus der Erstattung durch die GKV eine beschwerdeadäquate medikamentöse Therapie leichter bis mittelschwerer Beschwerden bzw. Erkrankungen zu Lasten der GKV durch den Arzt nicht mehr möglich sei und dass diese Ausgrenzung für sie als Ärzte der besonderen Therapierichtungen in verfassungswidriger Weise in ihre grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit eingreife. Dies gelte insbesondere für die Ärzte für Naturheilverfahren, Homöopathie und anthroposophische Medizin, weil durch das GMG die Arzneimittel dieser Therapierichtungen besonders betroffen sind, denn diese Präparate sind fast ausschließlich rezeptfrei. Zudem sei der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, da die Vertragsärzte der besonderen Therapierichtungen im Vergleich zu "normalen" Kassenärzten ohne eine sachliche Rechtfertigung nachhaltig belastet werden.
Bei dieser Betroffenheit ist es nur folgerichtig, dass Ärzte für Naturheilverfahren aus dem Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin (ZÄN) und andere Ärzte aus der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin Verfassungsbeschwerde einreichen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) e.V. hat in Ergänzung zu den Praxiserfahrungen der Beschwerdeführer generalisierende Marktanalysen zur Verfügung gestellt.
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