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DStGB zum Vermittlungsverfahren Energiewirtschaftsrecht: Kompromiss zu Lasten der Städte und Gemeinden

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagiert
empört auf den Kompromiss von Regierung und Opposition zum
Energiewirtschaftsgesetz. „Bund und Länder haben bei ihrem Kompromiss
im Vermittlungsausschuss eine Kürzung der den Städten und Gemeinden
zustehenden Konzessionsabgabe von jährlich 150 Mio. € vereinbart“,
sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin anlässlich der
Mittwoch anstehenden letzten Sitzung des Ausschusses. „Dies ist vor
dem Hintergrund der nach wie vor sehr angespannten Finanzlage der
Kommunen nicht hinnehmbar.“
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes zur
Verlegung von Energieleitungen erhalten die Städte und Gemeinden von
den Energieversorgungsunternehmen ein jährliches Entgelt, die so
genannte Konzessionsabgabe. Diese ist zwischen den Kommunen und den
Energieversorgungsunternehmen jedoch nicht frei verhandelbar. Sie
wird vielmehr durch gesetzliche Vorgaben in ihrer Höhe beschränkt.
Durch die nun im Vermittlungsausschuss vereinbarte Neufassung des
Energiewirtschaftsrechts erfolgt für den Gasbereich eine deutliche
Kürzung. Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies konkret eine
jährliche Mindereinnahme von 150 Mio. €.
Bund und Länder haben den Bürgerinnen und Bürgern in dem seit mehr
als einem Jahr dauernden Gesetzgebungsverfahren wiederholt erhebliche
Energiepreissenkungen versprochen. Bei ihrer mühsamen
Kompromissfindung hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Versprechen
kaum einzuhalten sein wird. „Deshalb müssen jetzt die Städte und
Gemeinden bluten, um voreilige Zusagen wenigstens teilweise erfüllen
zu können“, stellte Landsberg fest.
So wünschenswert eine Reduzierung der Energiepreise für die
privaten Haushalte und die Unternehmen in Deutschland ist, so falsch
ist es, diese auf Kosten der Städte und Gemeinden durchzusetzen.
Durch sinkende Einnahmen wird die Investitionsfähigkeit der Kommunen
weiter verringert. Auf Grund der stetig wachsenden Verschuldung der
Städte und Gemeinden sind die Investitionen der Kommunen im Jahr 2004
auf den Negativrekord von knapp 20 Mrd. € gefallen. Dies bedeutet
einen Rückgang um über 40 % gegenüber dem Jahr 1992. Ein Rückgang
kommunaler Investitionen hat aber erhebliche Auswirkungen auf die
Auftragslage der Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Eine weitere
Verschärfung der finanziellen Situation der Städte und Gemeinden, wie
sie das jetzt vorgelegte Energiewirtschaftsrecht beinhaltet, ist
deshalb nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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