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DStGB zu Hartz IV: Kritik von Bundesminister Clement an Kommunen unberechtigt - Kommunen halten sich an das Gesetz und melden nur erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger -

Berlin (ots)

- Schuldzuweisungen des Bundes bringen die Reform
des Arbeitsmarktes nicht voran -
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Kritik von
Bundeswirtschaftsminister Clement, die Kommunen würden dem Bund eine
zu hohe Zahl bisheriger Sozialhilfeempfänger zuführen, die nicht die
gesetzlichen Kriterien der Erwerbsfähigkeit erfüllen, für
unberechtigt. „Wer erwerbsfähig ist, regelt das Gesetz. Als
erwerbsfähig gilt eine Person dann, wenn sie unter den üblichen
Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich
arbeiten kann. Diese klare Regelung ist auf ausdrücklichen Wunsch der
Kommunen so in das Gesetz aufgenommen worden, um gerade
Verschiebebahnhöfe zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zu
vermeiden“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in
Berlin. Insoweit ist der Vorwurf, die Kommunen würden Komakranke als
erwerbsfähig melden, nicht berechtigt.
Die jetzt genannten Zahlen zeigen drastisch, wie die Situation am
Arbeitsmarkt tatsächlich ist und dass letztlich mehr Menschen
erwerbsfähig, aber arbeitslos sind, als bisher angenommen wurde. Mit
Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Über alle Parteigrenzen
hinaus müssen die Kräfte von Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft und
Gewerkschaften mobilisiert werden, um endlich mehr Arbeit in
Deutschland zu schaffen. Dies wird nur gelingen, wenn wir endlich die
Investitionen der Kommunen stärken, damit die örtliche Wirtschaft
Aufträge bekommt und Arbeitsplätze schaffen kann.
Im Übrigen wies der DStGB darauf hin, dass bei Zweifelsfragen über
die Erwerbsfähigkeit einer Person Einigungsstellen vorgesehen sind.
Diese wurden bisher nur in geringem Umfang eingerichtet. Der DStGB
wertet dies als Signal, dass zumindest im Bereich der
Arbeitsgemeinschaften Einigkeit über die Erwerbsfähigkeit besteht.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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