Mitarbeiter müssen nicht um ihre Betriebsrente fürchten
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland ist krisenfester als vielfach vermutet. Daran ändert auch die aktuelle Finanzmarktkrise nichts.
Frankfurt (ots)
"Sollte in diesen Wochen und Monaten ein Arbeitgeber aufgrund der Finanzmarktkrise ins Schlingern geraten, hat dies für seine Beschäftigten in aller Regel keine negativen Auswirkungen. Bei einer externen Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge sind sie ohnehin nicht betroffen, während bei einer internen Finanzierung der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln für Renten und unverfallbare Anwartschaften einsteht. Er hat schon andere große Krisen und Insolvenzen gemeistert", betont Dr. Peter A. Doetsch, Geschäftsführer mit Verantwortung für den Bereich betriebliche Altersversorgung des Beratungsunternehmens Mercer Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M.
Bei Direktversicherungen und der Versorgung über Pensionskassen, Pensionsfonds und rückgedeckte Unterstützungskassen erfolgt bei der Versorgungseinrichtung eine Anlage, die strengen Sicherheitsprinzipien folgen muss. Diese stellen durch die Art und Weise der Anlage (Anlage zu einem erheblichen Teil in Staatsanleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren; maximal 35% der Anlage dürfen in Aktien erfolgen, was von praktisch keinem Versicherer ausgenutzt wird) sicher, dass gegebene Zinsgarantien eingehalten werden können. Diese liegen derzeit bei neuen Verträgen in der Regel nur noch bei 2,25 % jährlich.
"Sollte es bei einer Fortsetzung der Finanzmarktkrise zu Insolvenzen von Banken, Versicherern oder anderen in die betriebliche Altersversorgung eingezogenen Versorgungsprovidern kom-men, dann muss der Einzelne um seine Betriebsrente nicht fürchten, solange kein Weltuntergangsszenario angenommen wird", so Doetsch. Hinter dem Versorgungsversprechen stehe nämlich bei Lebensversicherern, d.h. bei der Direktversicherung, und bei versicherungsmäßig rückgedeckten Unterstützungskassen sowie einigen Pensionskassen der Sicherungsfonds Protector. Bei Banken wiederum erfasse eine Insolvenz nicht die dort verwalteten Sondervermögen (z. B. Investmentfonds), und Einlagen seien durch den Einlagensicherungsfonds gesichert. "Letztlich steht hinter jedem Versorgungsversprechen auch noch der Arbeitgeber. Dieses dritte Auffangnetz hat in der Praxis aber nie greifen müssen, selbst nicht beim noch größeren Aktien-crash durch den Neuen Markt", betont Doetsch.
Zumindest kurzfristig negative Auswirkungen hat die Finanzmarktkrise dort, wo die Höhe einer Versorgungszusage direkt vom Kapitalmarkt abhängt, insbesondere bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen oder fondsorientierten Zusagen. Aber auch hier droht kein Totalverlust, da zumindest die eingezahlten Beiträge als Leistung garantiert sein müssen. Wenn - was state of the art ist - das Risikoprofil, bezogen auf den einzelnen Versorgungsberechtigten, in Rentennähe angepasst und das Schwankungsrisiko durch Verstärkung der Anlage in festverzinsliche Titel zu Lasten von Aktien verringert wurde, dürften sich die Verluste in Grenzen halten. "Soweit noch eine lange Restlaufzeit besteht, sollte - wie auch bei Kapitalmarktkrisen der Vergangenheit - wieder mit einem Aufholen von Verlusten gerechnet werden. Hektische Reaktionen sind hier fehl am Platz", sagt Doetsch.
Am wenigsten betroffen von der Finanzmarktkrise werden sogenannte Direktzusagen sein, die über Pensionsrückstellungen innenfinanziert sind. Die Pensionsrückstellung stellt für die Arbeitgeber eine nach wie vor sichere Form der Refinanzierung dar, d. h. Darlehensgabe durch die Mitarbeiter. So lange das Geschäftsmodell der Firma nicht notleidend wird, erhöht die Finanzmarktkrise nicht die Kosten für die Arbeitgeber, anders als bei Vorfinanzierung definierter Ver-sorgungsleistungen am Kapitalmarkt oder mittels Versicherern.
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