11.10.2004 – 10:00
Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen
Apotheke: Anonyme Quittung wertlos - Krankenkassen erkennen nur Belege mit Namen an
Baierbrunn (ots)
Wer viele Medikamente benötigt, sollte die Belege dafür sammeln, damit er die einkommensbedingte Befreiung in Anspruch nehmen kann. Die Quittungen müssen jedoch neben Datum, Art der Leistung und Betrag auch Vor- und Zunamen des Empfängers enthalten, mahnt das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Andernfalls erkennen die Krankenkassen die Belege nicht an. Die meisten Versicherer stellen Quittungshefte zur Verfügung, in denen die Angaben zur Person bereits eingedruckt sind. Wer bereits unvollständige Quittungen besitzt, sollte seinen Apotheker bitten, die fehlenden Daten nachzutragen.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 10/2004 liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben. Mehr Texte auch online: www.GesundheitPro.de > Button Apotheken Magazine > Presse-Service
ots-Originaltext: Wort und Bild - Senioren Ratgeber
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