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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Höherer Hartz IV-Regelsatz für Kinder muss ins Konjunkturpaket II

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Das heutige Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt die seit 
Jahren immer wieder vorgebrachte Kritik des SoVD an den zu niedrigen 
und willkürlich festgelegten
Hartz IV-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche.
Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend Konsequenzen 
aus diesem Urteil zu ziehen. Im Konjunkturpaket II muss ein höherer 
Hartz IV-Regelsatz für alle Kinder und Jugendliche vereinbart werden.
Bislang sieht das Konjunkturpaket nur  vor, dass der Hartz 
IV-Regelsatz für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren um zehn Prozent 
erhöht wird. Dies hat der SoVD von Anfang an als unzureichend 
kritisiert. Es wäre fatal, wenn die unter 6-jährigen Kinder und die 
Jugendlichen, die von
Hartz IV leben müssen, leer ausgehen. Das wäre nach diesem klaren 
Urteil erst recht untragbar.
Das Bundessozialgericht hält den Hartz IV-Regelsatz von 60 Prozent
für Kinder und 80 Prozent für Jugendliche für verfassungswidrig. Der 
SoVD hat seit Jahren  kritisiert, dass der Regelsatz für Kinder und 
Jugendliche bei weitem nicht ausreicht, um Essen, Kleidung, 
Schulbedarf und den Mitgliedsbeitrag im Sportverein zu bezahlen.
Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen 
bedarfsgerechten Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche zu 
verabschieden, der die soziale Teilhabe und die Entwicklungschancen 
der Kinder und Jugendlichen sichert.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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