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Kindernothilfe zu Kinderrechten im Grundgesetz: In der Pandemie zeigt sich, wie überfällig dieser Schritt ist

Duisburg/Berlin (ots)

Die Regierungsparteien haben sich auf einen Gesetzesentwurf für Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Die Kindernothilfe setzt sich seit Jahren dafür ein und begrüßt die Entscheidung. "Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist längst überfällig", sagt Kindernothilfe-Vorstandsmitglied Carsten Montag. "Aber das allein ist noch nicht das Ziel. Die Formulierungen müssen dringend nachgebessert werden. Es darf nicht bei einer symbolischen Bedeutung bleiben."

SPD und Union haben sich nun auf die Formulierung des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes geeinigt. "Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal, da er Kinderrechten eine größere Bedeutung gibt", sagt Carsten Montag, "aber er genügt noch nicht! Der jetzige Gesetzesentwurf sieht eine 'angemessene' Berücksichtigung des Kindeswohls vor. Als Kinderrechtsorganisation fordern wir, den Vorrang des Kindeswohls gesetzlich zu verankern und Kindern und ihren Bedürfnissen damit auch tatsächlich gerecht zu werden."

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland bereits seit 1992, wird aber nicht vollständig umgesetzt und steht rechtlich unter dem Grundgesetz. Eines der 41 einzelnen Kinderrechte der Konvention ist das Recht auf Teilhabe. In wichtigen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollten ihre Stimmen berücksichtigt werden. Bisher fehlt es an konkreten Beteiligungsmöglichkeiten. "Vor allem jetzt in der aktuellen Pandemie sehen wir doch, dass die Rechte der Kinder oft nicht ausreichend berücksichtigt werden", so Montag weiter. "Stattdessen werden die Meinungen der Kinder auf politischer Ebene nur selten angemessen beachtet. Es kommt darauf an, dass diese im Grundgesetz verankerten Kinderrechte auch tatsächlich umgesetzt werden."

Als eine der größten Kinderrechtsorganisationen in Europa unterstützt die Kindernothilfe seit mehr als 60 Jahren weltweit benachteiligte Mädchen und Jungen auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Die Kindernothilfe ist Mitglied der National Coalition Deutschland und damit Teil des Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die Kinderrechtsorganisation setzt sich seit Jahren für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Weitere Infos unter kindernothilfe.de

Pressekontakt:

Lea Kulakow, Advocacy Officer
Tel.: 0203.7789-2803
Lea.Kulakow@kindernothilfe.de

Original-Content von: Kindernothilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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