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TÜV SÜD-Tipp: Auch Gartentrampoline brauchen Pflege - Netze rechtzeitig erneuern

TÜV SÜD-Tipp: Auch Gartentrampoline brauchen Pflege - Netze rechtzeitig erneuern
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München (ots)

Viele Familien haben sich in den letzten Jahren ein Trampolin für den Garten zugelegt. Dabei werden häufig die Risiken unterschätzt, die von diesen Geräten ausgehen. Um die Verletzungsrisiken zu minimieren, müssen die Nutzungsregeln eingehalten werden. Nur durch regelmäßige Wartung und Austausch von defekten oder verschlissenen Teilen ist die technische Sicherheit auf lange Sicht garantiert. Beim Kauf eines neuen Geräts bietet das GS-Prüfzeichen eine wichtige Orientierungshilfe.

Mehr als 83.000 Unfälle mit Gartentrampolinen mussten im Jahr 2011 im Krankenhaus behandelt werden, schätzt die US-amerikanische Consumer Product Safety Commission (CPSC). Obwohl es für Deutschland keine belastbare Statistik gibt, gehen Experten von vergleichbaren Unfallzahlen aus. Um die Risiken bei der Benutzung von Trampolinen zu minimieren, müssen nach Aussage von TÜV SÜD unbedingt die grundsätzlichen Verhaltensregeln eingehalten und die Wartungshinweise der Hersteller beachtet werden.

Was bei der Benutzung eines Gartentrampolins wichtig ist

Die Benutzung von Gartentrampolinen ist mit bestimmten Risiken verbunden. Die meisten Probleme entstehen nach Aussage der TÜV SÜD-Experten nicht durch technische Mängel, sondern durch falsches bzw. unsachgemäßes Verhalten. Die wichtigsten Regeln - nicht nur für "junge Hüpfer":

   - Ein Gartentrampolin darf nur von einer Person benutzt werden. 
     Wenn beispielsweise mehrere Kinder gleichzeitig auf dem 
     Trampolin sind, erhöht sich die Unfallgefahr deutlich. Die 
     Einschränkung gilt auch dann, wenn das Gerät für ein deutlich 
     höheres Gewicht zugelassen ist.
   - Kinder sollen nur unter Aufsicht von Erwachsenen auf das 
     Gartentrampolin gehen. Die Erwachsenen müssen für die 
     ordnungsgemäße Nutzung sorgen. Das bedeutet: keine Überschläge, 
     keine Saltos und keine anderen "halsbrecherischen" 
     Sprungmanöver, die ein erhebliches Verletzungsrisiko beinhalten.
     Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die 
     Sicherheitsnetze gerade Kinder zum "Bespielen" reizen - 
     beispielsweise durch gezielte Sprünge in oder auf das Netz. Auch
     solche Aktionen sollten durch Erwachsene unterbunden werden.
   - Kleine Kinder können die Bewegungsabläufe auf einem Trampolin 
     noch nicht einschätzen und kontrollieren. Sie sollten daher 
     Geräte nutzen, die speziell für diese Altersgruppe ausgewiesen 
     sind.
   - Wenn das Trampolin im Garten aufgestellt wird, muss ausreichend 
     Abstand zu Bäumen, Mauern, Zäunen oder anderen Spielgeräten 
     eingehalten werden. Bei einem Sturz vom Trampolin kann der 
     Zusammenprall mit solchen Hindernissen zu schweren Verletzungen 
     führen.
   - Beim Aufstellen des Trampolins sollte man sich genau an die 
     Gebrauchsanweisung halten und dieser Schritt für Schritt folgen.
     Eine gute Gebrauchsanweisung enthält alle wichtigen Hinweise und
     Warnhinweise bezüglich der richtigen Aufstellung und der 
     sicheren Nutzung.

Worauf man bei gebrauchten Gartentrampolinen achten sollte

Im Garten sind Trampoline verschiedenen Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee, Kälte und Hitze oder der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Während Metallteile nach einer bestimmten Zeit zu rosten beginnen, werden Kunststoffteile in der Regel unter der UV-Strahlung zunehmend spröde. Hinzu kommt die Belastung durch den Gebrauch des Trampolins. In Kombination führt diese Beanspruchung dazu, dass Metallfedern brechen, Einhängeschlaufen des Sprungtuchs ausreißen oder Sicherheitsnetze durchreißen können.

Besondere Vorsicht ist nach Aussage der TÜV SÜD-Experten bei "ergrauten" Sicherheitsnetzen von älteren Geräten geboten, die unter Umständen bereits nach einer Saison die Reißfestigkeit und damit ihre Schutzfunktion verlieren können. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Wartungsvorgaben in der Gebrauchsanweisung genau zu befolgen und die Geräte regelmäßig auf Verschleißerscheinungen oder Beschädigungen zu überprüfen. Leicht beschädigte oder stark ausgeblichene Sicherheitsnetze sollten unbedingt ausgetauscht werden. Neue Netze haben in der Regel eine höhere UV-Beständigkeit und damit auch eine längere Lebensdauer. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollte über den Hersteller / Händler ein Originalersatzteil bezogen werden.

Darauf sollte man beim Kauf eines neuen Gartentrampolins achten

Die Qualitäts- und Sicherheitsmerkmale eines Gartentrampolins sind für Verbraucher nur schwer zu erkennen bzw. einzuschätzen. Hersteller und Importeure müssen zurzeit eine Baumusterprüfung durch ein notifiziertes Prüfunternehmen durchführen lassen und mit der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte die Einhaltung der Anforderungen des Europäischen Binnenmarktes signalisieren. Eine wesentlich bessere Orientierungshilfe bietet das freiwillige GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) eines bekannten Prüfunternehmens. TÜV SÜD hat für Gartentrampoline ein spezielles Prüfprogramm auf Basis der Norm prEN 71-14 und eines gemeinsamen Prüfgrundsatzes der deutschen GS-Prüfstellen entwickelt. Für die Vergabe eines GS-Zertifikates prüfen die Experten im Labor unter anderem das Sprungtuch und die Federn sowie die Aufhängung des Sprungtuchs, die Stabilität und Kippstabilität beim Betreten und Verlassen des Trampolins, mögliche Verletzungsgefahren im Bereich der Öffnungen sowie die Korrosionsbeständigkeit und UV-Beständigkeit des Geräts.

Ein Tipp der Experten: Vor dem Kauf auch einen Blick auf die Gebrauchsanweisung werfen. Sie ist Bestandteil des Produkts. Ist die Gebrauchsanweisung schlecht oder unvollständig, sollte man die Finger von dem Gerät lassen.

Weitere Informationen zu Sportprodukten gibt es unter www.tuev-sued.de/ps.

Hinweis für Redaktionen: Das Bild kann in reprofähiger Auflösung heruntergeladen werden unter www.tuev-sued.de/pressefotos in der Rubrik "Aktuelles & Veranstaltungen".

Pressekontakt:

Dr. Thomas Oberst
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199
80686 München
Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 - 23 72
Fax: +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail: thomas.oberst@tuev-sued.de
Internet: www.tuev-sued.de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell

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